Das Bundesumweltministerium prüft, ob die ergänzende Festlegung von Kontrollwerten unterhalb der verbindlichen Emissionsgrenzwerte bundeseinheitlich geregelt werden sollte
Im Hinblick auf die Regelung verbindlicher Emissionsgrenzwerte gibt es in der europäischen Politik zwei unterschiedliche Sichtweisen. Die größte Gruppe unter der Meinungsführerschaft von Großbritannien setzt sich dafür ein, dass auf die Vorgabe von verbindlichen Grenzwerten so weit wie möglich verzichtet und den Mitgliedsstaaten ein hohes Maß an Flexibilität zugestanden wird. Auf der anderen Seite steht Deutschland mit ganz wenigen weiteren Mitgliedsstaaten, die möglichst verbindliche für alle Industrieanlagen geltende Emissionsgrenzwerte europaweit eingeführt sehen möchten. Im deutschen Immissionsschutzrecht ist flächendeckend für alle Industrieanlagen ein Regelwerk entwickelt und umgesetzt, das einheitliche Emissionsbegrenzungen garantiert. Das europäische Immissionsschutzrecht ist daher ein Spagat zwischen diesen beiden Grundphilosophien. Und nur vor diesem Hintergrund sind einzelne Regelungen zu verstehen. Es ist nur für einen kleinen Kernbereich bisher gelungen, einheitliche Emissionsgrenzwerte festzulegen: für die Abfall- und die Energiewirtschaft.
| Copyright: | © Rhombos-Verlag |
| Quelle: | Nachhaltigkeit (Mai 2009) |
| Seiten: | 5 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | Prof. (apl.) Dr. Uwe Lahl |
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