Anwendung des BBodSchG im Bezug auf Regelungen, Abgrenzungs- und Anwendungsfragen, einsetzbare Materialien sowie Geltungsbereiche und Untersuchungspflicht
Für das Auf- und Einbringen von Materialien auf und in Böden sind in den letzten Jahren bodenschutzrechtliche Regelungen getroffen worden, die bereits vorhandene abfall- und wasserrechtlichen Vorgaben ergänzen. Aufbauend auf das am 01. März 1999 in Kraft getretene Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) hat die Bundesregierung im Sommer 1999 mit Zustimmung des Bundesrates die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) erlassen. Die Regelung umfasst sowohl das Auf- und Einbringen auf oder in vorhandene als auch die Herstellung neuer durchwurzelbarer Bodenschichten. Da die Teile der Regelungen sehr umfassend sind, aber auch Abgrenzungsfragen aufwerfen und fachliche Anwendungsfragen nicht ausreichend beantworten, beauftragte die Amtschefkonferenz der Umweltministerkonferenz die betroffenen Länder-Arbeitsgemeinschaften mit der Aufstellung von Abgrenzungsgrundsätzen und der Erarbeitung einer Vollzugshilfe zur Konkretisierung der noch offenen Anwendungsfragen. Nachfolgend wird auf der Grundlage des Entwurfs der Vollzugshilfe mit Stand vom 30. 01. 2002 der aktuelle Sachstand wiedergegeben.
| Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH |
| Quelle: | 14. Kasseler Abfallforum-2002 (April 2002) |
| Seiten: | 14 |
| Preis: | € 7,00 |
| Autor: | Prof. Dr. Wilhelm König |
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