Erfassung der Kriterien und Vorgehen bei einer Ausschreibung in der Restabfallbehandlung sowie Vertragsinhalt, Laufzeiten und rechtliche Rahmenbedingungen
Bei der Restabfallausschreibung ist die Bewertung der Angebote die schwierigste Phase. In den einschlägigen Regelungen des GWB sowie der VOL/A heißt es hierzu, dem wirtschaftlichsten Angebot müsse der Zuschlag erteilt werden. Dies bedeutet jedoch nur, dass nicht der billigste“ Bieter genommen werden muss. Dem Auftraggeber steht bei dieser Formulierung durchaus ein Bewertungsspielraum zu. Dieser kann jedoch nicht willkürlich genutzt werden. Die Bewertung wird durch das Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot in ein enges Korsett“ gezwängt. Der Auftraggeber ist gehalten, sämtliche preisbildenden Faktoren in die Bewertung einzustellen. Dabei ist im Rahmen der Restabfallbehandlung nicht allein auf die Kosten eines Angebotes, sondern auch auf die jeweils beim Auftraggeber selbst entstehenden weiteren Kosten einzugehen. Eine Vollkostenbetrachtung ist häufig geboten. Die Findung der Wertungskriterien sowie deren Veröffentlichung, der rechtliche Rahmen des Vertrags mitsamt Inhalt und optionalen Klauseln, dem Beachtung geschenkt werden muss sowie die Vergleichbarkeit der abgegebenen Angebote und deren Bewertung sind Inhalt des Beitrags.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH |
Quelle: | 14. Kasseler Abfallforum-2002 (April 2002) |
Seiten: | 11 |
Preis: | € 5,50 |
Autor: | Dr. Andreas Kersting |
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