Die Convention on Biological Diversity (CBD) vom 5.6.19921 ist ein umweltvölkerrechtlicher Vertrag zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt. Sie verfügt über 191 Vertragsparteien und hat damit quasi-universelle Geltung. Für die Bundesrepublik Deutschland ist die Konvention am 21.12.1993 in Kraft getreten. Gemäß Art. 4 lit. b CBD ist sie auch außerhalb der Hoheitsbereiche der Vertragsparteien hinsichtlich von Verfahren und Tätigkeiten anwendbar.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | EurUP 03/2009 (Juli 2009) |
Seiten: | 8 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | Prof. Dr. Alexander Proelß |
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