Rechtsgutachten zur Völkerrechtmäßigkeit des Meeresforschungsexperimentes LOHAFEX vom 22.1.2009

Die Convention on Biological Diversity (CBD) vom 5.6.19921 ist ein umweltvölkerrechtlicher Vertrag zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt. Sie verfügt über 191 Vertragsparteien und hat damit quasi-universelle Geltung. Für die Bundesrepublik Deutschland ist die Konvention am 21.12.1993 in Kraft getreten. Gemäß Art. 4 lit. b CBD ist sie auch außerhalb der Hoheitsbereiche der Vertragsparteien hinsichtlich von Verfahren und Tätigkeiten anwendbar.

I. Rechtliche Bedeutung der CBD COP Decision IX/16
1. Rechtsverbindlichkeit von CBD COP Decisions im Allgemeinen
2. Anwendung der CBD COP/9 Decision IX/16 auf den konkreten Fall
II. Verhältnis der CBD und der COP Decisions zum internationalen Seerecht und einschlägige Vorgaben des internationalen Seerechts
1. Verhältnis der CBD bzw. CBD COP Decisions zum internationalen Seerecht
2. Einschlägige Vorgaben des internationalen Seerechts



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: EurUP 03/2009 (Juli 2009)
Seiten: 8
Preis: € 32,00
Autor: Prof. Dr. Alexander Proelß
 
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