Die Europäische Chemikalienagentur in Helsinki (ECHA) ist neben den nationalen Behörden der einzelnen Mitgliedstaaten ganz wesentlich mit dem Vollzug der Vorgaben des neuen europäischen Stoff- und Chemikalienrechtes in Gestalt der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 befasst. Rechtstechnisch sieht die REACH-VO dabei die Rechtsform der Entscheidung i. S. v. Art. 249 Abs. 4 EG als das zentrale Vollzugsinstrument der ECHA vor.
| Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
| Quelle: | StoffR 03/2009 (Juli 2009) |
| Seiten: | 7 |
| Preis: | € 25,00 |
| Autor: | Dr. Stephan Patrick Waggershauser |
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