Alternativen zum Nachweis der direkten Pro-zessprüfung bei Vergärungsanlagen

Sowohl die Bioabfallverordnung (BioAbfV) als auch die RAL-Güte-sicherung Gärprodukt (RAL GZ 245) sehen eine Prüfung der hygienischen Wirksamkeit des Behandlungsprozesses (Hygienenachweis) von Kom-postierungs- und Vergärungsanlagen vor.

Erweiterte Endproduktprüfung Als Hygienenachweis im Sinne der Anlage 1 der Güte- und Prüfbestim-mungen Gärprodukt wird neben der Pasteurisierung, der Direkten Pro-zessprüfung und der Input-/Outputkontrolle künftig auch erweiterte regel-mäßige Produktuntersuchungen auf hygienisch relevante Keime aner-kannt: Im Rahmen der Regeluntersuchungen der RAL Gütesicherung wird bei den kontinuierlichen End(produkt)prüfungen dabei der Parameterumfang um den Untersuchungsparameter E. Coli erweitert. Für diesen gilt im Endprodukt ein Grenzwert von 5x10³ KBE/g. Im Gegensatz zur Direkten Prozessprüfung sowie den Input-/Outputuntersuchungen sind diese Un-tersuchungen nicht einmalig, sondern regelmäßig und auf Dauer durchzu-führen. Die Prüfung auf Einhaltung des Grenzwertes erfolgt durch den Bundesgüteausschuss.
Werden die Grenzwerte für Salmonellen und E. Coli eingehalten, kann dies als Nachweis gelten, dass das hergestellte Gärprodukt einer Behand-lung unterzogen wurde, die gewährleistet, dass das Erzeugnis im Sinne des Abschnittes 2.2 Absatz 2 der Güte- und Prüfbestimmungen bei sach-gerechter Anwendung im Hinblick auf die Übertragung von Krankheiten auf Menschen, Tiere und Pflanzen, unbedenklich ist.



Copyright: © Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.
Quelle: Ausgabe 01 / 2009 (Juni 2009)
Seiten: 2
Preis: € 1,00
Autor: Dr. Bertram Kehres
 
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