Bergrecht versus Abfallrecht

Bergrecht bricht Verfassungsrecht. Diese nicht ganz ernst gemeinte Erkenntnis dürfte jedem Umweltjuristen früher oder später einmal begegnen. Dieser Lehrsatz unterstellt, dass der Gesetzgeber der Gewinnung von Bodenschätzen eine so staatstragende Bedeutung beigemessen hat, dass sich die Belange des Bergbaus gegenüber allen anderen Belangen durchsetzen. Diese These kann hier nicht umfassend untersucht werden, aber ein besonderes Konkurrenzverhältnis soll etwas näher betrachtet werden.

1. Beispiele: Tongruben Vehlitz und Möckern
2. Rechtliche Bewertung der Beispiele
2.1. Kein inhaltlicher Maßstab des Bergrechts
2.2. Verwertungsmaßnahme nach Hauptzweckbetrachtung gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 KrW-/AbfG
2.3. Ordnungsgemäßheit und Schadlosigkeit der Verwertung gemäß § 5 Abs. 3 KrW-/AbfG
3. Behördenzuständigkeiten
4. Zusammenfassung und Ergebnis



Copyright: © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH
Quelle: Plannung und Umweltrecht 3 (2009) (Juni 2009)
Seiten: 11
Preis: € 0,00
Autor: Prof. Dr. Ludger-Anselm Versteyl
RA Dr. Holger Jacobj
 
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