Der Grüne Punkt darf sich über ein besonderes Geschenk freuen: Bäcker und Metzger müssen die von ihnen ausgegebenen Tüten zur Verpackungsentsorgung anmelden und die Mengen gegenüber der IHK erklären. Ein Rechtsanwalt und Kenner der Szene beschreibt und kommentiert die Situation.
(15.04.2009) Als Basis für die Ermittlung des Obolus, den Bäcker und Fleischer künftig für die Verpackungsverwertung zu entrichten haben, dienen ausführliche Erklärungen, die von eigens bei der IHK eingerichteten Stellen bearbeitet werden. Die Anmeldung ist laut Gesetzesbegründung wettbewerbsrechtlich geboten und muss durch eine Vollständigkeitserklärung belegt und ab einem bestimmten Geschäftsvolumen durch Wirtschaftsprüfer testiert werden...
| Copyright: | © Deutscher Fachverlag (DFV) |
| Quelle: | April 2009 (April 2009) |
| Seiten: | 3 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | Dr. Karl Ihmels |
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Folgen und Perspektiven für eine klimaschonende Nutzung kohlenstoffreicher Böden in der Küstenregion Niedersachsens
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