Im Rahmen des integrierten Energie- und Klimapakets der Bundesregierung wurde eine weitere, erhebliche Förderung der Biogaseinspeisung in Erdgasnetze beschlossen. Umgesetzt wurde dies durch die Verordnung zur Änderung der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV), der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) und der Anreizregulierungsverordnung (ARegV), die zum 12. April 2008 in Kraft trat. Der Verordnungsgeber hat durch diese Verordnung, insbesondere mit dem neuen Teil 11a in der GasNZV umfangreiche Sonderregelungen für die Biogaseinspeisung in das Erdgasnetz aufgenommen.
Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist, die Einspeisung von 6 Mrd. Kubikmeter jährlich bis 2020 und 10 Mrd. Kubikmeter jährlich bis zum Jahr 2030 zu ermöglichen. Wesentliche Regelungen der Verordnung sind u. a. die hälftige Kostenteilung des Anschlussnehmers und des Netzbetreibers für den Netzanschluss, die Kostentragung des Netzbetreibers für die Wartung, die Odorierung, die Messung der Gasbeschaffenheit sowie die Einhaltung der eichrechtlichen Vorgaben. Gründe zur Verweigerung des Netzanschlusses können nicht mit dem Hinweis auf bestehende Verträge, sondern nur bei tatsächlichen, physikalischen Netzengpässen und damit sehr eingeschränkt vom Netzbetreiber geltend gemacht werden. Zudem muss der Netzbetreiber alle wirtschaftlich zumutbaren Maßnahmen zur Erhöhung der Kapazität im Netz durchführen, um eine ganzjährige Einspeisung zu gewährleisten. Der Biogaseinspeiser erhält zudem je eingespeiste Kilowattstunde Biogas ein pauschaliertes Entgelt für vermiedene Netzkosten.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH |
Quelle: | 21. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum - 2009 (April 2009) |
Seiten: | 9 |
Preis: | € 4,50 |
Autor: | Ilka Gitzbrecht |
Diesen Fachartikel kaufen... (nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links) | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
carboliq® - Direktverölung gemischter Kunststoffabfälle
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Die Forderung nach Klimaneutralität dominiert die globale Diskussion über die Zukunft der Industriegesellschaft. Damit einher geht auch die Frage, wie der
Umgang mit Kunststoffen in Zukunft erfolgen wird.
Nutzungskonflikt zwischen Carbon-Capture-Anlagen und Fernwärme?
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Die EEW Energy from Waste GmbH (EEW) hat sich das Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu werden. Mit 17 Standorten verfügt EEW über eine Verbrennungskapazität von ca. 5 Millionen Tonnen Abfall pro Jahr.
Abfall- und Kreislaufwirtschaft in Deutschland im internationalen Vergleich - Spitzenplatz oder nur noch Mittelmaß?
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Neben der Umstellung der künftigen Energieversorgung auf ein zu 100 % erneuerbares Energiesystem ist die Abfall- und Kreislaufwirtschaft die zweite zentrale Säule im Rahmen der globalen Transformation in eine klimaneutrale Wirtschaft und Gesellschaft.