Rechtsfragen der Biogaseinspeisung - Was ist bei Bioabfall zu beachten?

Im Rahmen des integrierten Energie- und Klimapakets der Bundesregierung wurde eine weitere, erhebliche Förderung der Biogaseinspeisung in Erdgasnetze beschlossen. Umgesetzt wurde dies durch die Verordnung zur Änderung der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV), der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) und der Anreizregulierungsverordnung (ARegV), die zum 12. April 2008 in Kraft trat. Der Verordnungsgeber hat durch diese Verordnung, insbesondere mit dem neuen Teil 11a in der GasNZV umfangreiche Sonderregelungen für die Biogaseinspeisung in das Erdgasnetz aufgenommen.

Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist, die Einspeisung von 6 Mrd. Kubikmeter jährlich bis 2020 und 10 Mrd. Kubikmeter jährlich bis zum Jahr 2030 zu ermöglichen. Wesentliche Regelungen der Verordnung sind u. a. die hälftige Kostenteilung des Anschlussnehmers und des Netzbetreibers für den Netzanschluss, die Kostentragung des Netzbetreibers für die Wartung, die Odorierung, die Messung der Gasbeschaffenheit sowie die Einhaltung der eichrechtlichen Vorgaben. Gründe zur Verweigerung des Netzanschlusses können nicht mit dem Hinweis auf bestehende Verträge, sondern nur bei tatsächlichen, physikalischen Netzengpässen und damit sehr eingeschränkt vom Netzbetreiber geltend gemacht werden. Zudem muss der Netzbetreiber alle wirtschaftlich zumutbaren Maßnahmen zur Erhöhung der Kapazität im Netz durchführen, um eine ganzjährige Einspeisung zu gewährleisten. Der Biogaseinspeiser erhält zudem je eingespeiste Kilowattstunde Biogas ein pauschaliertes Entgelt für vermiedene Netzkosten.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 21. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum - 2009 (April 2009)
Seiten: 9
Preis: € 4,50
Autor: Ilka Gitzbrecht
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren



Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

Erfahrungen mit der Sicherheitstechnik/dem Explosionsschutz bei Vergärungs-/Biogasanlagen
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (12/2024)
Nach wie vor kommt es an Vergärungs- und Biogasanlagen zu Unfällen infolge von Explosionen, Bränden und Vergiftungen/Erstickungen, Abstürzen häufig auch mit erheblichen Personenschäden. Auf der anderen Seite wurden in den letzten Jahren eine Vielzahl von Rechtsnormen und von Regelwerken, Technischen Regeln sowie Merkblättern zum Thema Sicherheitstechnik veröffentlicht.

Gütegesicherte Kreislaufwirtschaft
© Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. (1/2024)
Gütegesicherte Kompost- und Biogasanlagen verarbeiteten im Jahr 2023 insgesamt 13,85 Mio. Tonnen Input. Davon wurden rund 7,87 Mio. Tonnen für die Erzeugung von Kompost und 5,98 Mio. Tonnen für die Erzeugung von Gärprodukten eingesetzt.

Flexible Stromvermarktung aus Biogasanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2023)
Die SK Verbundenergie AG ist ein Dienstleistungsunternehmen für die Steuerung und Optimierung von Biogas-, Wind-, PV-Anlagen und Batterien. Das virtuelle Kraftwerk der SKVE vereinfacht durch einen hohen Automatisierungsgrad den Betrieb der Anlage und erwirtschaftet zusätzliche Erlöse durch eine in Echtzeit optimierte, bedarfsgerechte Stromproduktion.

Grüne Wasserstoffproduktion durch Biogasanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2023)
Wasserstofftechnologien bieten einen Lösungsansatz im Kampf gegen den Klimawandel. In Verbindung mit Sektorenkopplung bieten sie das Potenzial, jene Sektoren zu dekarbonisieren, die nicht elektrifiziert werden können (z. B. die chemische Industrie, die Stahlindustrie usw.).

Energie und Kompost - Kompostwerk Anröchte
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2023)
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen, hier vor allem die TA Luft, aber auch das Alter der Anlage machten eine neue Investition notwendig.

Login

Literaturtip:
 
zu www.energiefachbuchhandel.de
 

Innovationen
im Bereich Biogas
präsentiert von:
 

und: