Völkerrechtliche Grenzen eines maritimen Infrastrukturrechts

Der Topos 'Infrastrukturrecht†umschreibt das der staatlichen und kommunalen Infrastruktur und der Gewährleistung flächendeckender Angebote der Daseinsvorsorge gewidmete Recht. Während dabei an Land die sozialen Belange der Bevölkerung (Siedlungswesen, funktionierender Arbeitsmarkt, ausgewogene Versorgung, Chancengleichheit der Lebensbedingungen usw.) die zentrale Rolle spielen, sind viele dieser Interessen in maritimer Hinsicht irrelevant. Schon mangels Besiedlung des Meeres stehen auf und unter See die nachhaltige Nutzung der Ressourcen der Wassersäule und des Meeresbodens, der Schutz der marinen Umwelt, die wissenschaftliche Meeresforschung sowie die Schifffahrt und die Verlegung unterseeischer Kabel- und Rohrleitungen im Vordergrund.

I. Einleitung
II. Völkerrechtliche Regelungen zum maritimen Raumordnungsrecht
1. Konkretisierung der Fragestellung
2. Raumordnung im maritimen Aquitorium
a. Innere Gewässer
b. Küstenmeer
3. Raumordnung in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ)
III. Ergebnis



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: EurUP 01/2009 (April 2009)
Seiten: 9
Preis: € 32,00
Autor: Prof. Dr. Alexander Proelß
 
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