Am 12.12.2008 ist die neue EU-Abfallrahmenrichtlinie1 (ARRL) in Kraft getreten. Sie muss binnen zwei Jahren bis zum 12. Dezember 2010 in nationales Recht umgesetzt werden.2 Für die notwendige Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes bleibt daher nur ein relativ kurzer Zeitraum.
Die Entstehungsgeschichte des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes in den Jahren 1992 bis 1994 zählt sicherlich nicht zu den Glanzpunkten deutscher Rechtssetzungsverfahren. Nach grundlegender Kritik der Bundesländer im ersten Durchgang der Beratungen im Bundesrat hatte die Länderkammer ein Jahr später dem Gesetz insgesamt die Zustimmung versagt, so dass die Bundesregierung gehalten war, den Vermittlungsausschuss anzurufen, und es bedurfte seinerzeit intensiver und zeitaufwändiger Beratungen bis hinunter auf die Ebene der Fachbeamten, um das Gesetz dennoch zustimmungsfähig zu machen. In der Kürze der Zeit, die seinerzeit für die Beratungen blieb, mussten zwangsläufig Fragen offenbleiben, die über viele Jahre den Vollzug und die Gerichte beschäftigt haben. Die Situation eineinhalb Jahrzehnte später ist eine deutlich andere. Die novellierte Abfallrahmenrichtlinie enthält - auch dank deutscher Einflussnahme - eine Vielzahl positiver Ansätze und Klarstellungen, die zu begrüßen sind und weitgehend unverändert übernommen werden können. Daneben liegen inzwischen zahlreiche Gerichtsentscheidungen vor, die offene Fragen geklärt und Probleme entschärft haben, so dass insoweit kein Änderungsbedarf besteht. Und nicht zuletzt hat sich schon im Verlauf der Beratungen zur Novellierung der Abfallrahmenrichtlinie gezeigt, dass durch das praktizierte kooperative Zusammenwirken zwischen Bund und Ländern im Vorfeld zahlreiche Fragen vorab geklärt und zum Teil auch gemeinsamen Positionsbestimmungen zugeführt werden konnten. Die Zeichen stehen gut, dass sich diese konstruktive Zusammenarbeit auch bei der Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes fortsetzen lässt.
| Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
| Quelle: | Heft 02 / 2009 (April 2009) |
| Seiten: | 8 |
| Preis: | € 32,00 |
| Autor: | Ministerialrat Thomas Buch |
| Diesen Fachartikel kaufen... (nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links) | |
| Artikel weiterempfehlen | |
| Artikel nach Login kommentieren | |
Europäische Rechtsvorgaben und Auswirkungen auf die Bioabfallwirtschaft in Deutschland
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2025)
Bioabfälle machen 34 % der Siedlungsabfälle aus und bilden damit die größte Abfallfraktion im Siedlungsabfall in der EU. Rund 40 Millionen Tonnen Bioabfälle werden jährlich in der EU getrennt gesammelt und in ca. 4.500 Kompostierungs- und Vergärungsanlagen behandelt.
Vom Gärrest zum hochwertigen Gärprodukt - eine Einführung
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2025)
Auch mittel- bis langfristig steht zu erwarten, dass die Kaskade aus anaerober und aerober Behandlung Standard für die Biogutbehandlung sein wird.
Die Mischung macht‘s - Der Gärrestmischer in der Praxis
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2025)
Zur Nachbehandlung von Gärrest aus Bio- und Restabfall entwickelte Eggersmann den Gärrestmischer, der aus Gärresten und Zuschlagstoffen homogene, gut belüftbare Mischungen erzeugt. Damit wird den besonderen Anforderungen der Gärreste mit hohem Wassergehalt begegnet und eine effiziente Kompostierung ermöglicht.