Das Bundesumweltministerium hat die Änderung der Bioabfall- Verordnung aus dem Jahre 1998 Ende des Jahres 2007 auf den Weg gebracht (Stand: November 2007). Mit der im Jahre 1998 in Kraft getretenen Bioabfall-Verordnung wurde auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) der rechtliche Rahmen zur umweltverträglichen Verwertung von getrennt erfassten Abfällen mit hohen organischen Anteilen (Bioabfälle) auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden geschaffen. In der Bioabfall-Verordnung wurden insbesondere höchstzulässige Schadstoffgehalte, Aufbringungshöchstmengen, Anforderungen an die Seuchen- und Phytohygiene sowie Qualitätskontrollen, Dokumentations- und Nachweispflichten festgelegt, um negative Auswirkungen der Bioabfallverwertung auf Böden, Tiere oder Pflanzen durch Schadstoffe oder Krankheitserreger weitestgehend zu vermeiden.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | Heft 02 / 2009 (April 2009) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | Dr. jur. Peter Queitsch |
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