Die Novelle der EG-Abfallrahmenrichtlinie - ein Überblick

Mit Datum vom 22.11.2008 ist die novellierte EG-Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL) im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet worden. Sie trat am 22.12.2008 in Kraft. Die Mitgliedstaaten sind nun in der Pflicht, bis zum 12.12.2010 ihr nationales Recht an die neuen europarechtlichen Vorgaben anzupassen. Der nachfolgende Beitrag bietet einen ersten Überblick über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen auf der Ebene des europäischen Rechts und skizziert vor dem Hintergrund der Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Gemeinschaftstreue auch die Grundzüge der Rechtsentwicklungen in den Mitgliedstaaten.

I. Zielsetzung der Novelle
II. Rechtsetzungsprozess
III. Die wesentlichen Neuerungen im Überblick
IV. Die wesentlichen Neuerungen im Detail
1. Vereinfachung und Konsolidierung des Richtlinienrechts
a. Aufhebung der Altöl-Richtlinie zum 12.12.2010 und Integration relevanter Vorschriften in die Abfallrahmenrichtlinie
b. Aufhebung der Richtlinie über gefährliche Abfälle zum 12.12.2010 und Integration relevanter Vorschriften in die Abfallrahmenrichtlinie
2. Präzisierung des Anwendungsbereiches der Abfallrahmenrichtlinie sowie zentraler Begrifflichkeiten
a. Fokussierung des Anwendungsbereichs auf bewegliche Sachen
b. Schaffung verbindlicher Regelungen für die Abgrenzung zwischen Abfällen und Nebenprodukten
c. Schaffung verbindlicher Regelungen für die Bestimmungen des Endes der Abfalleigenschaft
d. Abgrenzung zwischen Verwertung und Beseitigung
3. Stärkung des Ziels der Abfallvermeidung
a. Erweiterte 'Herstellerverantwortung' für Produkte
b. Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Erstellung von Abfallvermeidungsprogrammen
4. Stärkung des Recyclings
a. Erweiterung der Abfallhierarchie auf fünf Stufen
b. Einführung von Zielvorgaben in Gestalt von Recyclingquoten
5. Schlussfolgerung



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 02 / 2009 (April 2009)
Seiten: 8
Preis: € 32,00
Autor: Dr. Stephan Patrick Waggershauser
 
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