Zügige und schlanke Genehmigungsverfahren bei der Realisierung von Ersatzbrennstoffkraftwerken

Die aktuellen Erfahrungen bei Genehmigungsverfahren für Ersatzbrenn-stoffkraftwerke (EBS-Kraftwerke) zeigen, dass es in der Bevölkerung nach wie vor große Akzeptanzprobleme für Anlagen zur Verwertung von Abfällen durch thermische Verfahren gibt. Trotz langjährig bewährter Rauchgasreinigungstechniken und umfassender Emissionsüberwach-ungsvorschriften, trotz des Deponierungsverbotes unbehandelter Abfälle und trotz der aus Sicht des Klimaschutzes gebotenen thermischen Verwertung des in Abfällen enthaltenen Energieinhaltes haben EBS-Kraftwerke ein Imageproblem, das zum Teil von Interessensgruppen gezielt geschürt und verstärkt wird.

Aufgrund des vorgeschriebenen öffentlichen Genehmigungsverfahrens gemäß § 10 BImSchG in Verbindung mit der UVP-Pflicht gemäß § 3b UVPG liegen die Genehmigungsantragsunterlagen einen Monat zur Einsicht für die betroffene Bevölkerung aus. Hierbei kommt der Prognose der durch das Vorhaben hervorgerufenen Zusatzbelastung durch Luftschadstoffe besondere Bedeutung zu, da bei relevanten Immissionsbeiträgen zeit- und kostenaufwändige Vorbelastungsmessungen drohen. Von einem 'zügigen und schlanken Genehmigungsverfahren' kann keine Rede mehr sein. Der vorliegende Beitrag fasst die gutachterlichen Erfahrungen aus einer Vielzahl von laufenden und abgeschlossenen Genehmigungsverfahren zusammen und leitet hieraus Handlungsempfehlungen für künftige Vorhaben ab. Nachdem die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) als einschlägige und bundeseinheitliche Verwaltungsvorschrift im Jahr 2002 umfassend novelliert wurde, wird aufgrund der Länderhoheit im immissionsschutzrechtlichen Vollzug auf unterschiedliche Interpretationen
und Vorgehensweisen in einzelnen Bundesländern hingewiesen.



Copyright: © Veranstaltergemeinschaft Bilitewski-Faulstich-Urban
Quelle: 14. Fachtagung thermische Abfallbehandlung (März 2009)
Seiten: 10
Preis: € 0,00
Autor: Dipl.-Ing. Norbert Suritsch
 
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