Bei einer Diskussion zur Halbierung der Emissionsgrenzwerte für Abfallverbrennungsanlagen sind zum einen die in der 17. BImSchV festgelegten Grenzwerte für die Stoffe CO, TOC, HCl, HF, SO2, Staub Hg, staubförmige Schwermetalle, Dioxine und Furane zu betrachten. Für die kontinuierlich gemessenen Stoffe sind hier Grenzwerte für den
Halbstundenmittelwert und den Tagesmittelwert festgelegt. Für die diskontinuierlich gemessenen Schwermetalle, Dioxine und Furane ist ein Grenzwert als Probenahmemittelwert festgelegt
Für die Abschätzung der Emissionen aus der thermischen Abfallbehandlung wurden von Löschau [Löschau 2008] die veröffentlichten Emissionswerte der in Betrieb befindlichen Anlagen ausgewertet. In Abbildung 1 sind die nach Durchsatz gewichteten Jahresmittelwerte an Schadgasen aus deutschen Müllverbrennungsanlagen für die kontinuierlich und die Mittelwerte der Maximalwerte für die diskontinuierlich zu messenden Schadstoffe nach der 17. BImSchV zusammengestellt. Daraus wird ersichtlich, dass im Mittel bereits jetzt alle Grenzwerte der 17. BImSchV weit unterschritten werden. Nur Stickoxide liegen mit durchschnittlich 101 mg/m3 bei einem Grenzwert von 200 mg/m3 leicht oberhalb von 50 % des Grenzwerts. Von den sauren Schadgasen werden nur zu 10 bis 20 % der nach 17. BImSchV erlaubten Emissionskonzentration emittiert. Für Staub, Schwermetalle sowie Dioxine und Furane
liegen die realen Emissionskonzentrationen sogar unter 10 % des Grenzwerts.
Copyright: | © Veranstaltergemeinschaft Bilitewski-Faulstich-Urban |
Quelle: | 14. Fachtagung thermische Abfallbehandlung (März 2009) |
Seiten: | 24 |
Preis: | € 12,00 |
Autor: | Dr.-Ing. Werner Schumacher Dipl.-Ing. Matthias Kersting |
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