Weiterentwicklung der 17. BImSchV - Ziele und erwartete Auswirkungen

In Europa kann bezogen auf verbindliche Emissionsgrenzwerte ein grundsätzlicher Unterschied der Regelungsphilosophien festgestellt werden. Ein zahlenmäßig sehr dominierendes Lager möchte so wenig wie möglich verbindliche Grenzwerte und ein hohes Maß an Flexibilität seitens der Mitgliedsstaaten.

Dieses Lager wird angeführt durch UK, das seine "Flexibilität" durch alleinige Festlegung von Immissionsgrenzwerten auf Schutzniveau erreichen will, um so bis an die Schutzgrenze herangehend eine Bewirtschaftung der Luft - ähnlich der Wasserwirtschaft - zu ermöglichen. Auf der anderen Seite steht Deutschland mit ganz wenigen weiteren Mitgliedsstaaten, die möglichst verbindliche für alle Industrieanlagen geltende Emissionsgrenzwerte europaweit eingeführt sehen möchten. Im deutschen Immissionsschutzrecht ist flächendeckend für alle Industrieanlagen ein Regelwerk entwickelt und umgesetzt, was einheitliche Emissionsbegrenzungen garantiert. Das europäische Immissionsschutzrecht ist daher ein Spagat zwischen diesen beiden Grundphilosophien. Und nur vor diesem Hintergrund sind einzelne Regelungen zu verstehen. Es ist nur für einen kleinen Kernbereich bisher gelungen, einheitliche
Emissionsgrenzwerte festzulegen: für die Abfall- und die Energiewirtschaft.
Die 17. BImSchV ist eine der großen Erfolgsgeschichten des Immissionsschutzes in Deutschland. Und dies insbesondere aufgrund der dort festgelegten ambitionierten Emissionsgrenzwerte. Allerdings wurde in den letzten Jahren, genau genommen in jeder Legislaturperiode, nachgebessert und weiterentwickelt. So wurde mit der vorletzten Novelle auf die zunehmende Abfallmitverbrennung in Kraftwerken und Industrieanlagen reagiert und mit der letzten Novelle wurde ein verschärfter Emissionsgrenzwert
für NOx eingeführt.



Copyright: © Veranstaltergemeinschaft Bilitewski-Faulstich-Urban
Quelle: 14. Fachtagung thermische Abfallbehandlung (März 2009)
Seiten: 8
Preis: € 0,00
Autor: Prof. (apl.) Dr. Uwe Lahl
 
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