Zu den Entnahmeanlagen an Talsperren [2] gehören neben den Grundablässen auch die Betriebsauslässe für die Wasserentnahme (z. B. für die Trinkwasseraufbereitung oder die Wasserkraftnutzung). Während die Heranziehung der Grundablässe für die Vor- und Parallelentlastung im Hochwasserfall üblich und unter bestimmten Randbedingungen zulässig ist, wird neuerdings auch verstärkt die Nutzung der Betriebsauslässe zur Steuerung der Hochwasserabgabe erwogen und untersucht.
Während die güteorientierte Bewirtschaftung von Stauräumen in der Vergangenheit hauptsächlich bei der langfristigen Bewirtschaftung eine Rolle spielte, gewinnt sie in jüngerer Zeit immer mehr auch bei der kurzfristigen Abflusssteuerung als Vorentlastung und während der Hochwasserereignisse an Bedeutung. Dabei soll vor allem die Entlastung aus Horizonten mit geringerer Wasserqualität ermöglicht werden. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit den diesbezüglichen Möglichkeiten bei Nutzung vorhandener Entnahmeeinrichtungen und den Anforderungen an bauliche Ergänzungen. Es werden Grundsätze für die Planung, die Berechnung, den Betrieb und die Überwachung aus hydraulischer Sicht besprochen.
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH |
Quelle: | Wasserwirtschaft 01 / 2009 (März 2009) |
Seiten: | 5 |
Preis: | € 10,90 |
Autor: | Prof. Dr.-Ing. habil. Reinhard Pohl Prof. i. R. Dr.-Ing. habil. Helmut Martin |
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