Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, die bundesweit einzigartige freiwillige Kooperationsvereinbarung mit der Wirtschaft zur Finanzierung der Aufgaben des Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverbandes (AAV) zu erneuern. Damit können auch zukünftig vom AAV Flächen saniert werden, für die kein Verursacher mehr herangezogen werden kann. Allerdings klemmt es noch bei der Finanzierung.
(24.02.2009) Der AAV (www.aav-nrw.de) wurde im Jahr 1988 mit dem Ziel gegründet, Altlastensanierungsmaßnahmen zu fördern, für die kein Verursacher mehr haftet. Der Verband finanzierte sich zunächst aus gesetzlich geregelten Lizenz-Entgelten, die von den Betreibern der Mülldeponien und Abfallverbrennungsanlagen für die Beseitigung gefährlicher Abfälle in Nordrhein-Westfalen gezahlt wurden. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2000 erklärte die gesetzliche Finanzierungsgrundlage des AAV jedoch für nichtig...
| Copyright: | © Deutscher Fachverlag (DFV) |
| Quelle: | Januar/Februar 2009 (Februar 2009) |
| Seiten: | 1 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | Martin Boeckh |
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