Ziel und Leitgedanke des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes KrwAbfG, 1994) ist die stoffliche Verwertung von Abfällen, sofern sie ordnungsgemäß und schadlos erfolgen kann (§ 5 (3)). Neben organischen Reststoffen aus der Kompostierung von Bio- und Grüngutabfällen (ca. 4 Mio. t TM/a) und der Klärschlammerzeugung (ca. 3-5 Mio. t TM/a) drängen mit geschätzten Mengen von mehreren 100 Mio. t auch mineralische Abfälle in die Verwertung über den Boden. - Die Verwertung der mineralischen Abfälle kann einerseits das Aufbringen, andererseits das Einbringen von Bodenmaterial zur Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht beinhalten.
Bei der Verwertung von Abfällen auf und in den Boden besteht generell die Gefahr, dass (Schad)stoffe sich im Boden anreichern. Neben den beispielhaft aufgeführten Schwermetallen können organische Siedlungsabfälle - und Wirtschaftsdünger - andere Verbindungen und Metabolite enthalten, die Spiegelbild unserer Lebensweise (z.B. Antibiotika, Hormone, Weichmacher, Pestizide, Nahrungs- u. Futtermittelzusatzstoffe) sind. Bei der Mehrzahl dieser Stoffe ist das Verhalten im System Boden-Pflanze bzw. Boden-Grundwasser unbekannt, so dass eine abschließende Bewertung nicht vorgenommen werden kann. Die bestehenden Verordnungen werden dieser Anreicherungsgefahr nur unzureichend gerecht. - Vielmehr nehmen sie eine Anreicherung in Kauf. Böden sind keine Deponie, so dass Frachten bezogene Regelungen unter Einbeziehung sämtlicher Dünge- und Pflanzenbehandlungsmittel getroffen werden müssen. Böden, die mit Metallen angereichert sind, müssen einem Bewirtschaftungsmanagement unterliegen, damit es nicht im Zuge einer Versauerung zur Mobilisierung der Metalle kommt.
| Copyright: | © Universität Stuttgart - ISWA |
| Quelle: | TAKAG 2008 - İZMİR (November 2008) |
| Seiten: | 9 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | Prof. Dr. habil. Stefan A. Gäth PD Dr. Rolf-Alexander Düring |
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