Um den heutigen Stellenwert der Abfallwirtschaft und insbesondere auch den Einfluss der legistischen Regularien besser verstehen zu können, lohnt sich durchaus einerseits ein kurzer historischer Rückblick und andererseits auch ein Blick über unseren nationalen Gartenzaun. Es ist nicht verwunderlich, dass auch in Österreich noch in den Aufbaujahren nach dem 2. Weltkrieg für die gesamte Gesellschaft der 'Müll' - mit wenigen Ausnahmen - etwas 'Abfälliges' war, dessen man sich möglichst einfach und billig entledigt hat.
Die Entwicklung der Abfallwirtschaft in Österreich in den letzten Jahrzehnten wurde durch eine zukunftsorientierte Gesetzgebung, durch eine positive, umweltorientierte Grundhaltung der Bürger und Konsumenten und durch viele innovative Maßnahmen und große Investitionen der Entsorgungsbranche geprägt. Unter anderem wurde das Verbot zur Ablagerung unbehandelter Abfälle in vorbildhafter Weise umgesetzt; Österreich zählt damit zu den Pionieren in der EU. Der Weg, auf Basis einer allgemein anerkannten, zielorientierten politischen Vorgabe die nächsten regulativen Schritte zu setzen, wurde mit dem letzen gesetzlichen Maßnahmenbündel allerdings deutlich verlassen. Mit dem Vorwand, man müsse die Änderungen und Anpassungen wegen der einschlägigen europäischen Gesetzgebung durchführen, werden umfangreiche - eindeutig nur für Österreich geltende - Vorschriften und Belastungen der gesamten Entsorgungsbranche zugemutet. Dadurch werden auch die internationalen Wettbewerbs-Bedingungen zu unseren Ungunsten verzerrt. Es wird Zeit, dass der Weg dieser der EU-Gesetzgebung vorauseilenden, überwiegend durch bürokratische Motive geprägten Abfalllegistik wieder verlassen wird und die Abfall- und Ressourcenwirtschaft im direkten Kontext mit der gesamten Volkswirtschaft gesehen wird.
Copyright: | © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben |
Quelle: | Depotech 2008 (November 2008) |
Seiten: | 10 |
Preis: | € 5,00 |
Autor: | Präsident Ing. Peter-Josef Kneissl Dr. Martin Eisenberger LL.M Stefan Herzer |
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