Die Anforderungen an die Qualität von Abfällen bei der Deponierung im Sinne einer 'inneren Sicherheit' haben einen wesentlichen Einfluss auf die Erreichung der Ziele des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG 2002), wie den Schutz von Mensch und Umwelt, die Reduzierung von Emissionen klimarelevanter Gase und die Ressourcenschonung. Mit der Umsetzung der Deponieverordnung, BGBl. Nr. 164/1996, (in der Folge Deponieverordnung 1996) bzw. des Verbotes der Ablagerung von Abfällen mit hohen biologischen Anteilen wurde ein wichtiger Schritt in der Erreichung der Ziele des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 und damit in Richtung Nachhaltigkeit gesetzt.
Auch in Zukunft wird die Deponierung nicht verwertbarer, insbesondere aus Abfallbehandlungsverfahren resultierender Abfälle einen wesentlichen Teil einer nachhaltigen Abfallwirtschaft bilden. In der Deponieverordnung 2008 bleiben die grundlegenden Anforderungen betreffend der Qualität der abzulagernden Abfälle sowie die Bestimmungen für die Standortwahl und die Deponietechnik als wichtiger Garant für einen nachhaltigen Umweltschutz im Wesentlichen unverändert. Anlass für die Neufassung der Deponieverordnung sind EU-relevante Bestimmungen. Im Beitrag werden die wesentlichen Änderungen überblicksartig dargestellt und die Fristen für die Umsetzung der einzelnen Bestimmungen erwähnt.
Copyright: | © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben |
Quelle: | Depotech 2008 (November 2008) |
Seiten: | 8 |
Preis: | € 4,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Leopold Zahrer |
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Die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen 'Moorschonende Stauhaltung' und 'Anbau von Paludikulturen' in Mecklenburg-Vorpommern
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