Mitte Januar beschloss das Bundeskabinett ein neues Batteriegesetz (BattG), mit dem die Bundesregierung die EU-Batterierichtlinie in nationales Recht umzusetzen hatte. Es soll die seit 1998 geltende Batterieverordnung (BattV) ablösen. Doch schon jetzt liegt Deutschland über der Grenze für 2012 - allerdings als eines der ganz wenigen EU-Länder.
(24.02.2009) Erstmals wurden verbindliche Sammelziele für Altbatterien festgelegt - 35 Prozent bis 2012 sowie 45 Prozent bis 2016. Zudem sieht
der Gesetzentwurf zukünftig Beschränkungen für die Verwendung von Cadmium vor. Nach den Vorgaben der EU wird dabei ein
Melderegister für Batterie- und Akkuhersteller eingeführt, das vom Umweltbundesamt (UBA) geführt wird. Das Melderegister soll es zukünftig ermöglichen, Unternehmen zu verfolgen, die sich der Pflicht zur Entsorgung ihrer Produkte zu Lasten von Wettbewerbern entziehen. Dabei kann das UBA künftig Bußgelder gegen 'Trittbrettfahrer' verhängen...
Foto: M. Boeckh
Copyright: | © Deutscher Fachverlag (DFV) |
Quelle: | Januar/Februar 2009 (Februar 2009) |
Seiten: | 1 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Martin Boeckh |
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