Nach den Vorgaben der neuen Deponieverordnung 2008 (BGBl. II Nr. 39/2008) § 47 Z1 ist der Weiterbetrieb eines Kompartiments mit vertikaler Umschließung, welches sich am 1. März 2008 in der Ablagerungsphase befindet und die Anforderungen des Standes der Technik gemäß Deponieverordnung in Bezug auf die Deponietechnik nicht erfüllt, ab dem 1. Juli 2009 unter der Voraussetzung zulässig, wenn der Deponieinhaber für den Weiterbetrieb bis spätestens 1. März 2009 eine Anzeige gemäß § 37 Abs. 4 Z1 AWG 2002 erstattet und entsprechende Unterlagen für die Bewertung der Risiken für die Umwelt anschließt.
Für den Betrieb von Deponien bzw. Deponie-Kompartimenten mit vertikaler Umschließung, welche die Anforderungen gemäß Deponieverordnung 2008 in Bezug auf die Deponietechnik nicht erfüllen (d.h. fehlende Basisdichtung), muss für den verordnungskonformen Weiterbetrieb bis spätestens 1. März 2009 eine Anzeige erstattet werden. Dieser Anzeige an die zuständige Behörde sind Unterlagen für die Bewertung der aus dem Deponiebetrieb resultierenden Risiken für die Umwelt beizufügen. Der Weiterbetrieb ist nur zulässig, wenn aufgrund der Bewertung der Risiken von der Deponie keine Gefährdung für Boden, Grundwasser oder Oberflächenwasser ausgeht. Die Unterlagen sind der zuständigen Behörde zur Begutachtung vorzulegen. Die Risikobewertung hat auf die Schutzgüter Boden, Grundwasser und Oberflächenwasser Bezug zu nehmen, wobei besonderes Augenmerk auf Risiken für das Schutzgut Grundwasser zu legen ist. Im gegenständlichen Beitrag soll die Herangehensweise an die Bewertung der Risiken erläutert und ein System zur Bewertung vorgestellt werden. Im vorgeschlagenen Konzept soll durch eine systematische Aufarbeitung von Standortdaten und Risikoeinflussfaktoren ein transparentes und einfaches System der Risikoermittlung entwickelt werden.
Copyright: | © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben |
Quelle: | Depotech 2008 (November 2008) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 2,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Dr. techn. Jürgen Maier Johannes Novak Dipl.-Ing. Liebgard Jelinek |
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