Die Umrüstung von thermischen Abfallbehandlungsanlagen auf effizientere Abgasreinigungstechnologien kann ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll sein
Durch die langjährigen Betriebserfahrungen seit dem Inkrafttreten der Siebzehnten Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (17. BImSchV) wird zunehmend deutlich, dass die aufwändigen und mehrstufigen Rauchgasreinigungsverfahren, wie sie Anfang der neunziger Jahre an thermischen Abfallbehandlungsanlagen eingebaut wurden, weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll sind, insbesondere im Hinblick auf den energetischen Wirkungsgrad. Aus einer Vielzahl von Genehmigungsverfahren ist jedoch andererseits auch bekannt, dass man in Bezug auf die Akzeptanz von thermischen Abfallbehandlungsanlagen in der Bevölkerung von einem sachlichen Umgang mit einer umweltpolitisch gebotenen Technik noch weit entfernt ist. Die in aller Regel irrelevanten Luftschadstoffzusatzbelastungen werden bei geplanten Neuanlagen wider jeden technischen und ökologischen Sachverstand grundsätzlich diffamiert. Die Erfahrungen an bestehenden Anlagen zeigen aber auch, dass gegebenenfalls erforderliche Änderungsgenehmigungsverfahren relativ schlank realisiert werden konnten, insbesondere wenn die zu ändernde Anlage über viele Jahre ohne Konflikte mit dem Umfeld betrieben wurde. Ausgehend von diesen Erfahrungen wird in dem vorliegenden Beitrag skizziert, wie die Umrüstung des Abgasreinigungsverfahrens (zum Beispiel von einem nassen auf ein trockenes Verfahren) genehmigungsrechtlich umgesetzt werden könnte. Von entscheidender Bedeutung ist hierbei derauf Antrag mögliche Öffentlichkeitsverzicht, da die beantragte Änderung in einem öffentlichen Genehmigungsverfahren leicht als Verschlechterung oder gar als Rückschritt missverstanden werden könnte.
Copyright: | © Rhombos-Verlag |
Quelle: | Recycling (Februar 2009) |
Seiten: | 3 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Norbert Suritsch |
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