Gemäß Novelle der Abfallrahmenrichtlinie haben die EU-Mitgliedstaaten bis Ende 2013 Abfallvermeidungsprogramme zu erstellen
Die novellierte Abfallrahmenrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Abfallvermeidungsprogramme zu erstellen. Dabei sollen bestehende Maßnahmen zur Abfallvermeidung dargestellt und bewertet werden, und anhand von Beispielsfällen weitere Maßnahmen entwickelt werden. Ziel ist die Reduzierung der mit der Abfallerzeugung verbundenen Umweltauswirkungen sowie deren Entkopplung vom Wirtschaftswachstum. Deutschland wird sich in den zur Verfügung stehenden fünf Jahren mit allen Gebietskörperschaften und den anderen beteiligten Kreisen mit dem Thema systematisch und umfassend auseinandersetzen müssen. Die Ergebnisse des Bewertungs- und Programmfindungsprozesses sind bis Ende 2013 zu erarbeiten.
Copyright: | © Rhombos-Verlag |
Quelle: | Recycling (Februar 2009) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | MinR Dr. phil. Diplom-Volkswirt Andreas Jaron |
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