Bereits 1990 hieß es im Vorwort der 'Richtlinie für die Ablagerung von Abfällen', basierend auf den Überlegungen im Entwurf aus dem Jahr 1988 (Lechner & Mostbauer 1998): 'Das Emissionsverhalten der abzulagernden Abfälle muss bekannt sein, um das immer verbleibende Restrisiko abschätzen zu können. Nur dann werden, richtige Standortwahl und Deponietechnik vorausgesetzt, die erforderlichen Betriebskosten, Nachsorgemaßnahmen, aber auch die Haftungsansprüche, kalkulierbar. Richtwerte für zulässige Schadstoffgehalte der abzulagernden Abfälle im Sinne von Vorsorgestandards zum Schutz von Mensch und Umwelt nehmen daher in der Richtlinie eine zentrale Stellung ein'.
Müllverbrennungsschlacke wird in Österreich auf so. Reststoffdeponien abgelagert, eine Verwertung in größerem Umfang geschieht nicht. Schlacke wird landläufig als 'weitgehend inert' bezeichnet. Die Ablagerung auf dem für solche 'inerten' Restabfälle bereits 1990 geschaffenen Deponietyp (Reststoffdeponie) ist in Österreich bereits seit damals möglich. Ein dafür bis jetzt ausreichendes Deponievolumen sowie eine gewisse Tradition zur Ablagerung haben Anstrengungen zur Verwertung von MVA-Schlacken bisher nicht notwendig gemacht. Zur direkten Ablagerung wird die Alternative 'Verwertung als Ersatzbaustoff' diskutiert. Dazu werden die technischen Möglichkeiten der Aufbereitung von MVA-Schlacke und Abtrennung sowie Verwertung von Nichteisen-Metallen erörtert. Will man dem Vorsorgeprinzip des Abfallwirtschaftsgesetzes voll entsprechen - es sollen 'nur solche Abfälle zurückbleiben, deren Ablagerung für nachfolgende Generationen keine Gefährdung darstellen' - ist auch eine Ablagerung nur in entsprechend vorbehandelter Form möglich.
Copyright: | © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben |
Quelle: | Depotech 2008 (November 2008) |
Seiten: | 6 |
Preis: | € 3,00 |
Autor: | O.Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. Peter Lechner Mag. Peter Mostbauer |
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