Nach mehrjähriger Planungs- und Entwurfsphase, mit teils schwierigen Verhandlungen zwischen Bund, Ländern und Entsorgungswirtschaft, wurde am 30. Jänner 2008 die Neufassung der Deponieverordnung im Bundesgesetzblatt 39/2008 kundgemacht und am 1. März 2008 in Kraft gesetzt (DVO 2008). Durch die umfangreichen Neuerungen im Bereich der Abfalldeponierung, die teilweise aus der verpflichtenden Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben, wie der Deponierichtlinie, oder der Ratsentscheidung zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Deponien resultieren, sind zum Zeitpunkt der vollständigen Umsetzung der Verordnungsinhalte (01.07.2009) grundlegende Änderungen in der bisherigen Praxis der Abfalldeponierung in Österreich zu erwarten (DepR 1999, REAA 2003).
Die Fachabteilung 19D hat die Ingenieurgemeinschaft IUT, Seebenstein, beauftragt, die Auswirkungen der Deponieverordnung 2008 auf die steirischen Deponiestandorte zu untersuchen, um für die Fortschreibung des Landesabfallwirtschaftsplanes im Jahr 2010 entsprechende Planungsgrundlagen zur Verfügung zu haben. Vorrangiges Ziel war es herauszufinden, ob und in welchem Ausmaß ein Einfluss auf die Entsorgungssicherheit für die Steiermark durch das Inkrafttreten der Deponieverordnung 2008 abgeleitet werden kann. Die bislang vorliegenden Ergebnisse deuten darauf hin, dass es insbesondere im Bereich der steirischen Baurestmassendeponien zu einem massiven Verlust an Deponievolumen ab dem zweiten Halbjahr 2009 kommen wird. Grund dafür ist primär das Fehlen von entsprechenden Deponiebasisabdichtungen bei den derzeit in Betrieb befindlichen Baurestmassendeponien. Darüberhinaus ist mit Kostensteigerungen um den Faktor 10 (!) für die Abfalluntersuchungen zu rechnen.
Copyright: | © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben |
Quelle: | Depotech 2008 (November 2008) |
Seiten: | 6 |
Preis: | € 3,00 |
Autor: | Hofrat Dipl.-Ing. Dr. Wilhelm Himmel Dipl.-Ing. Josef Mitterwallner |
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