Treibhausgaszertifikate können in unterschiedlicher Weise generiert werden. Unterschieden wird grundsätzlich zwischen Emissionsrechten, z. B. den EUA und den hier betrachteten Emissionsgutschriften, den CER in CDM-Projekten, den ERU in JI-Projekten oder den VER aus dem freiwilligen Markt.
Voraussetzung für die Erzeugung von Treibhausgaszertifikaten ist unabhängig von der Art der Entwicklung die Durchführung eines anerkannten Projektes. Hierfür ist ein Anerkennungsverfahren zu durchlaufen und die dort gemachten Angaben während der Projektdurchführung durch die im Anerkennungsverfahren zugesagten Kontrollmessungen zu belegen. Anerkannt werden grundsätzlich nur Projekte, bei denen eine Zusätzlichkeit gegenüber dem 'Business as usual'-Fall gegeben ist. Nicht anerkannt werden damit Projekte, die aufgrund rechtlicher Forderungen oder aufgrund finanzieller Vorteile ohnehin stattfinden müssten bzw. stattfinden würden. So werden Projekte zur Deponieentgasung mit anschließender Zerstörung des Deponiegases in einer Fackel oder anschließender Deponiegasverwertung nur für solche Länder anerkannt, in denen eine solche nicht gesetzlich gefordert und / oder durch eine entsprechende Einspeisevergütung so unterstützt wird, dass bei der Projektumsetzung ein Gewinn erwirtschaftet wird. Deponiegasprojekte sind entsprechend in Deutschland nicht als Projekte zur Generierung von Treibhausgaszertifikaten anerkannt. Im Folgenden werden zunächst die aktuellen Rahmenbedingungen für Treibhausgas-Zertifikat-Projekte dargestellt. Anschließend werden Beispiele aus dem Abfallsektor genannt, bei denen auch in Deutschland Treibhausgas-Zertifikat-Projekte möglich wären. Vorgestellt wird das Potential solcher Projekte und der aktuelle Umsetzungsstand.
| Copyright: | © Verlag Abfall aktuell |
| Quelle: | Band 18 - Stilllegung und Nachsorge von Deponien 2009 (Januar 2009) |
| Seiten: | 7 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | Prof. Dr.-Ing Gerhard Rettenberger |
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