Deponien und Klimaschutz

Seit Anfang der 90er Jahre wurden in Deutschland eine Reihe von gesetzlichen Regelungen erlassen und organisatorische Maßnahmen in die Wege geleitet, welche die deponierten Abfallmengen sehr weitgehend verringerten. Hierzu gehören die verstärkte Sammlung und Verwertung von Bioabfällen aus Haushalten und Gewerbe (Verpackungsverordnung 1991), die verstärkte Sammlung von Wertstoffen (Glas, Papier/Pappe, Metalle, Kunststoffe) und die getrennte Sammlung von Verpackungen.

Die nach der getrennten Sammlung verblei­benden Restabfallmengen konnten durch den schrittweisen Ausbau der Behandlungskapazitäten in thermischen und mechanisch-biologischen Abfall­behand­lungsanlagen weiter reduziert werden. Seit dem 1.Juni 2005 ist die Ablagerung von biologisch abbaubaren Abfällen nicht mehr zulässig (TA Siedlungsabfall 1993, Abfallablagerungs­verordnung 2001, Deponieverordnung 2002), so dass unbehandelte Siedlungsabfälle nicht mehr auf Deponien abgelagert werden dürfen. Mit diesen Maßnahmen wurden die Menge der deponierten Siedlungsabfälle von knapp 60 Mio. Mg im Jahr 1990 bis 2006 nahezu auf Null reduziert.
Strenge rechtliche Anforderungen verlangen seit 1993 (TA Siedlungsabfall) technische Einrichtungen zur Fassung und Behandlung des Deponiegases und gewährleisteten die technisch mögliche Minderung der Methanemissionen aus Deponien. Durch das Ablagerungsverbot für biologisch abbaubare Abfälle tragen die nach 2005 deponierten Abfälle nicht mehr zur Deponiegasbildung bei. Die aktuellen Methanemissionen der Deponien werden damit ausschließ­lich durch die Ablagerungen vor dem Jahre 2005 verursacht und werden mit dem fortscheitenden biologischen Abbau in den nächsten Jahrzehnten vollständig abklingen.



Copyright: © Verlag Abfall aktuell
Quelle: Band 18 - Stilllegung und Nachsorge von Deponien 2009 (Januar 2009)
Seiten: 9
Preis: € 0,00
Autor: Dipl.-Ing. Wolfgang Butz
 
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