Seit vielen Jahren wird von Fachleuten und den Bundesländern gefordert, die drei nebeneinander stehenden Deponierechtsverordnungen Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV), Deponieverordnung (DepV) und Deponieverwertungsverordnung (DepVerwV) sowie die Verwaltungsvorschriften TA Siedlungsabfall und TA Abfall zu einer Verordnung zusammenzuführen, da es selbst Experten schwer fällt, alle Verweise und Abhängigkeiten der fünf Regelwerke zu durchschauen.
Nach intensiven Abstimmungen mit den Ländern und Wirtschaftsverbänden hat die Bundesregierung im Herbst 2008 eine Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts als Artikelverordnung beschlossen. In ihrer Begründung betont die Bundesregierung, dass es ihr nicht nur um die notwendige Umsetzung von Europäischen Richtlinien und die Kodifikation der bestehenden Regelwerke geht, sondern dass ein wesentlicher As-pekt ist, die Regelungstiefe zu verringern, Anforderungen zu entflechten, Freiräume zu eröffnen und der Entwicklung des Stands der Technik neue Impulse zu geben. Die in Artikel 1 vorgelegte, neue und nun alleinig das gesamte De-ponierecht regelnde Deponieverordnung soll demnach das Deponierecht auch deregulieren und flexibilisieren.
Copyright: | © Verlag Abfall aktuell |
Quelle: | Band 18 - Stilllegung und Nachsorge von Deponien 2009 (Januar 2009) |
Seiten: | 10 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dr.-Ing. Heribert Dernbach |
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