Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass es bei seiner Verwendung als Lebensmittel keine Schädigung der menschlichen Gesundheit hervorruft. Die Anforderungen an seine Beschaffenheit sind in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) [1] festgelegt. Die in der TrinkwV enthaltenen Grenzwerte für mikrobiologische und chemische Parameter müssen aus Gründen des Schutzes der menschlichen Gesundheit an der Stelle eingehalten bzw. unterschritten werden, an der das Wasser für den menschlichen Gebrauch entnommen wird: der Trinkwasser-Installation.
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH |
Quelle: | Heft 10 - 2008 (Dezember 2008) |
Seiten: | 3 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Werner Nissing |
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