Ist es möglich mit einer Kombination aus biologischer Deammonifikation und nachgeschalteter Aktivkohle die Direkteinleitergrenzwerte (Anhang 51 AbwV) bei stark stickstoffhaltigen Wässern sicher einzuhalten?
Die Deammonifikation ist ein in der Abwassertechnik theoretisch bekanntes Verfahren, um kostengünstig die Stickstofffracht zu verringern. In der Praxis gibt es aber noch wenig Erfahrung mit diesem Verfahrensmodell. Als problematisch wird häufig die Tatsache angesehen, dass im Zuge einer reinen Deammonifikation 10 % des zugeführten Stickstoffs als Nitrat übrigbleiben; somit wird es bei Zulaufkonzentrationen >600 mg N/l schwierig, die Direkteinleiterverordnung sicher einzuhalten. Kann also durch die Integration einer Deammonifikation die erforderliche Betriebssicherheit gewährleistet werden? Die Betreiber einer Sickerwasserreinigungsanlage in Gelsenkirchen haben den Spagat gewagt und Ergebnisse erzielt, die der allgemeinen Lesart widersprechen. Die Aufgabe bestand darin, unter Einbeziehung der Deammonifikation selbst nach einer Biologie mit anschließender Aktivkohleadsorption die Einlaufgrenzwerte von <2 mg/l Nitritstickstoff, <70 mg/l Gesamtstickstoff und <200 mg/l CSB einzuhalten. Gerade bei Aktivkohleadsorptionsstufen mit Nitrat im Zulauf kann es bekanntlich durch einen biologischen Nitratabbau zu höheren Nitritwerten im Ablauf kommen. Es konnte aus dem Problem eine Tugend gemacht werden, indem durch unkonventionelle Steuerung der Gesamtanlage eine biologische N-Elimination auch auf der Aktivkohle etabliert wurde, durch die nicht nur der Nitritgrenzwert sicher eingehalten wird, sondern zusätzlich noch Ammonium und Nitrat abgebaut werden.
Copyright: | © Wasteconsult International |
Quelle: | Praxistagung Deponie 2008 (Dezember 2008) |
Seiten: | 7 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Volker Rekers Dr. Uwe Walter PD Dr. rer. nat. Dr.-Ing. habil. Martin Denecke Dipl.-Ing. Ivonne Görtz |
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