Anmerkungen zur abfallrechtlichen, insbesondere ökotoxikologischen Einstufung von Schlacken aus Abfallverbrennungsanlagen

Im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz [1, 2] für Verbrennungsanlagen, insbesondere für Abfallverbrennungsanlagen, Ersatzbrennstoffkraftwerke oder -heizkraftwerke, sehen sich die Antragsteller regelmäßig vor die Frage gestellt, wie die Abfälle aus der Verbrennung und der Abgasreinigung abfallrechtlich einzustufen sind.

Im Rahmen von Genehmigungsverfahren und auch nach Inbetriebnahme stehen Antragsteller und Betreiber vor der Frage, wie Schlacke aus Abfallbehandlungsanlagen abfallrechtlich einzustufen ist. Die bisherige Praxis, die von einer Einstufung im Wesentlichen auf der Grundlage physikalisch-chemischer Parameter ausgeht, führt in der Mehrzahl der Fälle zur Einstufung als nicht gefährlicher Abfall. Gleichzeitig lässt sich in der Regel zeigen, dass die Anlagen nicht dem Geltungsbereich der 12. BImSchV unterfallen. Unbefriedigend geregelt war bisher die Einstufung nach dem Kriterium H14 ökotoxisch, das physikalisch-chemischen Untersuchungen offenbar nicht zugänglich ist. Hier deuten sich mit der Entwicklung standardisierter Biotests verbesserte Möglichkeiten an, bis zu deren Einführung allerdings noch weitere Untersuchungen an verschiedenen Materialien notwendig sind, um belastbare Grenzkonzentrationen definieren zu können. Es ist nicht auszuschließen, dass das H14-Kriterium besondere Bedeutung hinsichtlich einer Regeleinstufung als nicht gefährlicher Abfall gewinnen wird. Da die Einstufung mit dem Überschreiten der Anlagengrenze wirksam wird, ist es sinnvoll zu prüfen, ob nicht von vornherein Schritte zur Schlackebehandlung in das Anlagenkonzept integriert werden, von denen bekannt ist, dass sie geeignet sind, die Ökotoxizität zu verringern.



Copyright: © TK Verlag - Fachverlag für Kreislaufwirtschaft
Quelle: Recycling und Rohstoffe 1 (2008) (Dezember 2008)
Seiten: 12
Preis: € 0,00
Autor: Dr. Jürgen Millat
 
 Artikel nach Login kostenfrei anzeigen
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Bedeutung und Grenzen der Produktverantwortung für den Klimaschutz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Klimaschutz prägt das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht durchgehend. Er spielt etwa eine mehrfache Rolle bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen.1 Umgekehrt hat die Kreislaufwirtschaft eine sehr bedeutsame Rolle für den Klimaschutz. Das BVerfG spricht in seinem Klimabeschluss eigens die Änderung von Produktionsverfahren zur Klimaneutralität an: Der Gesetzgeber muss u.a. frühzeitig aufzeigen, welche Produkte erheblich umzugestalten sind. Zwar hat er dabei eine weitgehende Gestaltungsfreiheit. Jedoch ist eine Politik zu entwickeln, die insgesamt die selbst gesetzten Klimaziele zu erreichen verspricht.

Pumpspeicher - Besser als ihr Ruf?
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (4/2024)
Gemäß der Taxonomie-Verordnung müssen Pumpspeicher als einzige Energiespeichertechnologie nachweisen, dass ihre Treibhausgasemissionen während ihres Lebenszyklus geringer als 100 g CO2 pro kWh sind. Nachfolgend werden Lebenszyklusanalysen eines Pumpspeichers, einer Batterie sowie eines Wasserstoffspeichers durchgeführt und miteinander verglichen. Darüber hinaus wird auf den zukünftigen Rohstoffbedarf sowie geo-, ressourcen- und industriepolitische Herausforderungen durch die neuen Energiespeichertechnologien hingewiesen.

Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.