zum Jahresende legen wir ein inhaltsschweres Heft mit Beiträgen über Abfallverbrennung, Biogas- und Klärschlammverwertung vor. Aus dem Bundesministerium für Umweltschutz kommt eine Betrachtung über den Stand der Technik und Rechtsvorschriften für Emissionen aus thermischen Abfallbehandlungsanlagen. Ministerialdirektor Lahl und Regierungsdirektor Steven zeigen die Entwicklung der Emissionsminderungen und die damit zunächst einhergehende Akzeptanz von Abfallverbrennungsanlagen seit In-Kraft-Treten der 17. BImSchV auf. Seit den neunziger Jahren werden die gesetzlichen Anforderungen nicht nur eingehalten, sondern deutlich unterschritten. Die Grafiken aus einer Untersuchung des ifeu Instituts belegen, dass im Jahresmittel die Emissionswerte bei den meisten Schadstoffen - abhängig vom Alter der Anlage - zwischen zwei und dreißig Prozent liegen. Eine Ausnahme bilden die Stickoxide, bei denen in einigen Fällen die Grenzwerte nahezu ausgeschöpft werden; allerdings hält die Hälfte der Anlagen die 50 %-Marke ein. Auch der Immissions- und Gesundheitsschutz sowie Energieaspekte werden berücksichtigt.
Häufig werden im Planungsvorfeld alternative Verfahren vorgeschlagen. Politiker waren gelegentlich geneigt, deren Realisierung zu fördern, obwohl die technischen Voraussetzungen nicht ausreichend nachgewiesen waren. Dass dies schief gehen kann, wird an zahlreichen Aufbereitungs- und thermischen Verfahren nachgewiesen. Stichworte sind Siemens-Schwel-Brenn-, Thermoselect- und SVZ-Verfahren, aber auch viele Aufbereitungsanlagen. Die Gründe für das Scheitern und der Weg zur Fehlervermeidung werden erläutert.
Aus dem Umweltbundesamt kommt eine Betrachtung über den Beitrag der Abfallwirtschaft zum Klimaschutz, insbesondere durch Beendigung der Deponierung, durch Verbrennung und Recycling. Für diejenigen, die es gründlicher wissen wollen, liefert Professor Wolfgang Rotard vom Fachgebiet Umweltchemie der TU Berlin eine Untersuchung über die Belastung des Menschen durch Dioxine und Furane. Berücksichtigt werden das Vorkommen in der Umwelt und die Dioxinbildung.
Aus dem ifeu Institut berichten Horst Fehrenbach und Florian Knappe über das Recycling von Aschen/Schlacken aus Abfallverbrennungsanlagen. Rund 4,5 Millionen Tonnen fallen an, Tendenz steigend. Wegen der erheblichen Eisen- und Nichteisenbestandteile haben wir es mit einem längst nicht ausgeschöpften Recyclingpotential zu tun. Auch wird durch Entfrachtung die Qualität verbessert.
Außerdem bieten wir Ihnen zwei interessante Beiträge zum Biogas an. Eine Anlage zur Vergärung von Restaurant- und Speiseabfällen sowie technische Möglichkeiten der Biogaseinspeisung ins Erdgasnetz werden vorgestellt. Diese Technologien werden mit dem weiteren Bau von Anlagen Bedeutung gewinnen.
Die Klärschlammverwertung tritt wieder in den Fokus der Abfallwirtschaftspolitik. In einigen Bundesländern ist der Trend zum Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Verwertung unübersehbar. Anerkannt wird in jedem Fall, dass schadstoffbelasteter Klärschlamm nicht auf den Boden gehört. Dr. Quicker vom ATZ Entwicklungszentrum zeigt Alternativen der energetischen Verwertung in Mono- und Mitverbrennungsanlagen, etwa in Abfallverbrennungsanlagen, Kohlekraft- und Zementwerken. Auch Kleinanlagen mit verschiedenen Verfahrenstechniken werden beschrieben. Dr. Klaus Hoppenheidt vom bifa Umweltinstitut beschreibt Risiken der Bodenverunreinigung durch umwelthygienisch relevante Krankheitserreger und empfiehlt, diese stärker in die Diskussion einzubeziehen.
Wir hoffen, Ihnen eine interessante Lektüre für die kommende, hoffentlich geruhsame Zeit zu geben.
Redaktion und Verlag wünschen Ihnen besinnliche und ruhige Tage zum Jahresausklang.
Ihr Karl J. Thomé-Kozmiensky
Copyright: | © Rhombos Verlag |
Quelle: | ABFALLWIRTSCHAFT UND KLIMASCHUTZ (Dezember 2008) |
Seiten: | 1 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Prof. Dr.-Ing. habil. Dr. h. c. Karl J. Thomé-Kozmiensky |
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Klimaschutz prägt das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht durchgehend. Er spielt etwa eine mehrfache Rolle bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen.1 Umgekehrt hat die Kreislaufwirtschaft eine sehr bedeutsame Rolle für den Klimaschutz. Das BVerfG spricht in seinem Klimabeschluss eigens die Änderung von Produktionsverfahren zur Klimaneutralität an: Der Gesetzgeber muss u.a. frühzeitig aufzeigen, welche Produkte erheblich umzugestalten sind. Zwar hat er dabei eine weitgehende Gestaltungsfreiheit. Jedoch ist eine Politik zu entwickeln, die insgesamt die selbst gesetzten Klimaziele zu erreichen verspricht.
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