Die Risiken der Bodenverunreinigung mit umwelthygienisch relevanten Krankheitserregern sind verstärkt in die Diskussion einzubeziehen
Bei der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung dürfen innerhalb von drei Jahren maximal 5 Megagramm (Mg) Klärschlamm pro Hektar ausgebracht werden. Durch die Einarbeitung in etwa 5.200 Mg Ackerboden liegen die einzelnen Klärschlammbestandteile in der Boden-Klärschlamm-Mischung nur in Spurenkonzentrationen vor. Bei einer einmaligen landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung lassen sich in der resultierenden Boden/Klärschlammmischung keine signifikant erhöhten akut toxischen und ökotoxischen Wirkpotenziale mit Biotests nachweisen1. Im Unterschied dazu führt eine landwirtschaftliche Verwertung nicht-hygienisierter Klärschlämme zu einer nachweisbaren Bodenverunreinigung mit umwelthygienisch relevanten Krankheitserregern. Die im Beitrag zusammengetragenen Literaturbefunde unterstützen die Forderung, verstärkt auch hygienische Aspekte in die Diskussion der zukünftigen Klärschlammverwertung einzubeziehen.
| Copyright: | © Rhombos-Verlag | 
| Quelle: | ABFALLWIRTSCHAFT UND KLIMASCHUTZ (Dezember 2008) | 
| Seiten: | 7 | 
| Preis: | € 0,00 | 
| Autor: | Dr. Klaus Hoppenheidt | 
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