Information Mangelware - Schadstoffe im Baumarkt

Laut Verpackungsverordnung muss der Handel seine Kunden über Möglichkeiten zur Rückgabe schadstoffhaltiger Behälter wie Schaumdosen mit dem Dämmstoff Polyurethan (PU) informieren.

27.11.2006 Bei einer bundesweiten Testkaufaktion in Baumärkten hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) systematische Verstöße gegen diese Vorschrift festgestellt. Praktisch nirgendwo werden die Kunden über die Rückgabe- und Entsorgungsmöglichkeiten informiert; auf Nachfrage sind falsche oder widersprüchliche Auskünfte über eine sachgerechte Entsorgung die Regel. In der Folge werden so genannte ,Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter' nicht bei einem entsprechend lizenzierten Unternehmen sachgerecht ,stofflich verwertet', sondern nach den Empfehlungen der Verkäufer über die Hausmülltonne entsorgt. Die Antworten des Verkaufspersonals auf entsprechende Fragen der Testkäufer waren oft falsch und widersprüchlich. Das ist das Ergebnis einer Testkaufaktion der DUH in insgesamt 71 deutschen Verkaufsstellen sowie bei entsprechenden Internetbörsen und im Versandhandel. Nur eine der besuchten Verkaufsstellen habe aktiv durch Hinweistafeln und Broschüren auf korrekte Entsorgungsmöglichkeiten gebrauchter PU-Schaumdosen hingewiesen - beispielsweise bei der Schadstoffsammlung.

Unternehmen, Behörden + Verbände: Deutsche Umwelthilfe (DUH)
Autorenhinweis: Martin Boeckh



Copyright: © Deutscher Fachverlag (DFV)
Quelle: November/Dezember 2006 (November 2006)
Seiten: 1
Preis: € 0,00
Autor: Martin Boeckh
 
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