Springprozession - Hin und her bei der Privatisierung im Wasser- und Abwasser-Markt

Ein Schritt vor, zwei zurück, das scheint das Motto auf dem langen Marsch zu sein, der zu mehr privatem Engagement auf dem Wasser- und Abwassermarkt führen soll. Gerade hatten sich die Privaten mit der vom Bundestag beschlossenen 'Modernisierungsstrategi' arrangiert. Schließlich sollte eine ihrer zentralen Forderungen umgesetzt werden: die steuerliche Gleichbehandlung. Dann hieß es im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung: Kommando zurück. Steuerlich bleibt alles beim Alten.

14.02.2006 Von Liberalisierung des Wassermarktes ist ja schon lange nicht mehr die Rede, weder in Berlin noch in Brüssel. Das sicher aus guten Gründen. Schließlich ist Wasser ein besonderes Element, nicht nur elementare natürliche Ressource und unverzichtbare Lebensgrundlage. Anders als Strom und Gas ist es regional sehr unterschiedlich beschaffen, sehr teuer im Transport. Die zwangsläufige Vermischung bei Durchleitungen aus unterschiedlichen Quellen ist zudem aus hygienischen und chemischen Gründen nur schwer zu beherrschen. Und Qualitätsmängel könnten Gesundheitsgefahren für Verbraucher mit sich bringen.

Wenn schon kein Wettbewerb im Markt möglich ist, dann soll zumindest der Wettbewerb um den Markt gestärkt werden, heißt das Motto jetzt. Die Modernisierung der Wasser- und Abwasserwirtschaft ist nun schon seit 2002 ausgerufen. Da nämlich verabschiedete der Bundestag seine 'Modernisierungsstrategi'.

Wesentliche Elemente sind unter anderem:

Förderung von Kooperationen bis hin zu Fusionen zwischen benachbarten Wasserver- und Entsorgungssystemen

Förderung der Schaffung größerer, auch international handlungsfähiger Betriebseinheiten

Flächendeckende Umsetzung des § 18a, Abs. 2a Wasserhaushaltgesetz in Landesrecht, der den Kommunen die Möglichkeit gibt, private Dritte mit der Aufgabenerfüllung zu beauftragen

Einführung eines Verfahrens zum Leistungsvergleich zwischen Unternehmen (Benchmarking)

Und last but not least erhielt die Bundesregierung vom Parlament den Auftrag, in Abstimmung mit den Ländern eingehend zu prüfen, welche positiven und negativen Folgen von der Einführung eines einheitlichen ermäßigten Umsatzsteuersatzes für die Ver- und Entsorgung zu erwarten sind. Bisher wird die Wasserversorgung als normale gewerbliche Tätigkeit eingestuft, deren Umsatz mit dem ermäßigten Satz von 7 Prozent besteuert wird. Die Abwasserreinigung dagegen gilt als hoheitliche Aufgabe. Kommunale Unternehmen sind daher von der Umsatzsteuer befreit. Private Entsorger unterliegen dafür der vollen Umsatzsteuer von derzeit noch 16 Prozent.

Durch die steuerliche Gleichbehandlung sollte technische und betriebswirtschaftliche Synergieeffekte genutzt werden, die sich durch die Zusammenführung der bisher in der Bundesrepublik überwiegend getrennt wahrgenommenen wasser- und abwasserwirtschaftlichen Tätigkeiten ergeben. Allerdings, so die Bedingung: Die steuerliche Gleichstellung von Trinkwasser und Abwasser dürfe insgesamt nicht zu einer Mehrbelastung der Verbraucher führen.

Führt sie auch nicht, zumindest nicht zwangsläufig, so das Ergebnis erster Studien unter anderem des Bundesverbandes der deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE, Berlin), der mehr als 170 Unternehmen der deutschen Wasserwirtschaft vertritt. Fortan machten alle Interessen-Verbände den ermäßigten Steuersatz für alle wasserwirtschaftlichen Aktivitäten zum festen Bestandteil ihrer Forderungskataloge an die Berliner Politik. Die Abschaffung des Steuer-Privilegs für die hoheitliche Abwasserentsorgung schien in trockenen Tüchern.

Um so größer die Überraschung, als die neue Regierungskoalition zwischen CDU und SPD im November 2005 ihren Vertrag vorlegte. "Die Kommunen sollen auch in Zukunft eigenständig über die Organisation der Wasserversorgung wie auch der Abfall- und Abwasserentsorgung entscheiden können", ist da zu lesen. Damit war vielleicht noch zu rechnen. Aber dann kommt's: "Das Steuerprivileg für die Abwasser- und Abfallentsorgung soll beibehalten werden". Das war's also erst einmal.

Über die Gründe kann derzeit nur spekuliert werden. Jedenfalls ist zu hören, dass das Bundesfinanzministerium, zuständig für den Prüfbericht zur steuerlichen Gleichbehandlung, errechnet haben soll, dass die Vorsteuerabzugsmöglichkeit bei Einführung des geminderten Steuersatzes von 7 Prozent zu Mindereinnahmen beim Bund von 150 bis 350 Mio. Euro führen soll. Nicht viel, möchte man meinen, für die Ankurbelung des Wettbewerbs und die Schaffung zeitgemäßer Strukturen auf dem Wasser- und Abwassermarkt. Vielleicht doch zu viel oder zu risikoreich bei der gegenwärtigen Haushaltslage der öffentlichen Hände?


Erste Reaktionen: Der Wettbewerbsvorteil kommunaler zu Lasten privater Entsorgungsunternehmen werde festgeschrieben, so Dr. Stephan Harmening, Hauptgeschäftsführer des BDE. "Hier werden wir noch Überzeugungsarbeit leisten müssen, ich bin mir aber sicher, dass diese Vereinbarung weiterentwickelt werden kann". Und Dr. Hermann Niehues, Aufsichtsratsvorsitzender des größten deutschen Entsorgers Remondis (Lünen) in der Hauszeitschrift: "Dieser Plan wird die eigentlich angestrebte Privatisierung von kommunalen Dienstleistungen verlangsamen". Zumal wenn man die beabsichtigte Erhöhung der Mehrwertsteuer um drei Prozent einbeziehe. In der Terminologie des Bundesfinanzministeriums bedeute das Steuerprivileg eine Subventionierung kommunaler Betriebe. Dennoch: "Wir gehen davon aus, eine Reihe von Gebietskörperschaften von Outsoucing-Projekten überzeugen zu können."

Unternehmen, Behörden + Verbände: BMU, BDE
Autorenhinweis: Heinz-Wilhelm Simon



Copyright: © Deutscher Fachverlag (DFV)
Quelle: Januar/Februar 2006 (Februar 2006)
Seiten: 2
Preis: € 0,00
Autor: Heinz-Wilhelm Simon
 
 Artikel nach Login kostenfrei anzeigen
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Überblick über und Diskussion der Maßnahmen zum beschleunigten Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland

Die innerstaatliche Umsetzung des Pariser Klimaschutzübereinkommens - ein Rechtsvergleich
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Like all public international law treaties, the Paris Climate Accords rely on national law for their implementation. The success of the agreement therefore depends, to a large extent, on the stepstaken or not taken by national governments and legislators as well as on the instruments and mechanisms chosen for this task. Against this background, the present article compares different approaches to the implementation of the Paris Agreement, using court decisions as a means to assess their (legal) effectiveness.

Klimaschutzrecht und Erzeugung erneuerbarer Energien in der Schweiz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Verschachtelte Gesetzgebung unter politischer Ungewissheit