Ausnahmen vom Vergaberecht bei Pachtverträgen

Zugleich eine Anmerkung zur Entscheidung der Vergabekammer Köln vom 6.6.2008 - VK VOL/2/08 (Pacht einer Sortieranlage)

Damit zeigt sich im Ergebnis, dass die Vorschrift des § 100 Abs. 2 lit. h) GWB nicht nur bei Verträgen mit einfachem Grundstücksbezug greift. Vielmehr gilt dies auch, wenn schon vorhandene Gebäude Vertragsgegenstand sind, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung funktionstüchtig gehalten oder gewartet werden müssen. Weiter ergibt sich, dass bei einem in tatsächlicher oder technischer Hinsicht komplexer ausgestalteten Pachtgegenstand der Anwendungsbereich des § 100 Abs. 2 lit. h) GWB nicht ausgeschlossen ist, wenn weitere - ggf. auch umfangreichere - zur Vertragserfüllung erforderliche Handlungen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu erbringen sind. Zu einem hinsichtlich der rechtlichen Wertung ähnlichen Ergebnis gelangt auch das Verwaltungsgericht Münster in dem bereits erläuterten Fall19. Dort wird festgestellt, dass weitere im Rahmen des Pachtvertrages zu erbringende Leistungen keine andere rechtliche Klassifizierung zulassen, sofern sie lediglich dazu dienen, den Zweck des Pachtvertrages zu erreichen, indem sie den Betrieb des Pachtgegenstandes ermöglichen bzw. sicherstellen.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 06 / 2008 (November 2008)
Seiten: 5
Preis: € 32,00
Autor: Dr. Ralf Gruneberg
Thomas Knierim
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Verfassungsrechtliche Erfordernisse der Biodiversitätssicherung nach der Klimaschutzentscheidung des BVerfG
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Angesichts von drei miteinander verflochtenen tiefgreifenden Umweltkrisen - der Klimakrise, der Biodiversitätskrise und der weiterhin bestehenden Krise der Umweltverschmutzung - wird nach wirksamen politischen Ansätzen gesucht, den Problemen zu begegnen. In globaler Perspektive am ambitioniertesten - weil allumfassend - ist bislang die Transformationsstrategie des 'EuropeanGreenDeal' der EU-Kommission,1 die allerdings selbst in Schwierigkeiten geraten ist, sichtbar etwa in Kompromissen bei der Luftreinhaltepolitik, dem Zögern in der Weiterentwicklung der Chemikalienpolitik oder der Anerkennung fragwürdiger Risikotechnologien, wie etwa der Atomenergie, als Nachhaltigkeitsinvestition im Rahmen der EU-Taxonomie-Verordnung.

Möglichkeiten und Grenzen der Verfahrensbeschleunigung in Krisenzeiten durch Einschnitte bei UVP und SUP
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Dass Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland zu lange dauern, ist kein Geheimnis. Auch Jahrzehnte nach der Einleitung noch nicht abgeschlossene Großprojekte sind eher die Regel als die Ausnahme. Insbesondere die Klimakrise und die durch den Angriffskrieg der Russischen Föderation auf die Ukraine ausgelöste Energieversorgungskrise erfordern eine möglichst rasche Planung, Genehmigung und Umsetzung der benötigten Energieinfrastrukturvorhaben.

Meeresschutz und Klimawandel
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Zum Gutachten des Internationalen Seegerichtshofs im Fall 'Climate Change and International Law'