Das Bundesumweltministerium begrüßt ausdrücklich, wie in dem Beitrag zu lesen ist, den neuen Ansatz bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln.1 Danach sollen allein die stofflichen Eigenschaften einer Substanz bewertet werden anstatt, wie bisher, das Risiko bei deren praktischer Anwendung. Die Autorinnen weisen selbst darauf hin, dass dies einen 'veritablen Systemwechsel†bedeutet. Im üblichen EU-Stoffrecht gilt der Grundsatz, dass ein regulierungsbedürftiges Risiko erst gegeben ist, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden.
Dieser Grundsatz basiert auf der 500 Jahre alten und bislang nicht widerlegten Erkenntnis des Paracelsus, wonach es eine Frage der Menge ist, ob ein Stoff ein Gift ist oder nicht. In dem Aufsatz fehlt eine überzeugende Begründung dafür, warum dies bei Pflanzenschutz-Wirkstoffen nicht gelten soll.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | StoffR 05/2008 (November 2008) |
Seiten: | 2 |
Preis: | € 25,00 |
Autor: | RA Dr. Volker Kaus |
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