Vor der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG-2004) vom 21. Juli 2004 wurde bei der Vergütung von Strom aus Biogasanlagen nicht zwischen nachwachsenden Rohstoffen (NawaRo) und Abfällen unterschieden.
In der Folge wurden aus wirtschaftlichen Gründen in einer großen Zahl von Biogasanlagen mit landwirtschaftlichem Hintergrund, neben Wirtschaftsdüngern und landwirtschaftlichen Substraten (nachwachsende Rohstoffe im Sinne des EEG-2004) auch Abfälle eingesetzt. Seit der Novellierung des EEG-2004 wurde für Strom, der ausschließlich aus nachwachsenden Rohstoffen gewonnen wurde, ein zusätzlicher NawaRo-Bonus gewährt. Dies führte dazu, dass die überwiegende Zahl von Biogasanlagen mit landwirtschaftlichem Hindergrund vollkommen auf den Einsatz von Abfällen verzichteten. Durch erhebliche Preissteigerungen bei landwirtschaftlichen Substraten sind viele Biogasanlagen, die ausschließlich nachwachsende Rohstoffe einsetzen, wirtschaftlich unter Druck geraten. Um NawaRo-Biogasanlagen wirtschaftlich betreiben zu können, müssen daher, bezogen auf die Stromausbeute, spezifisch teure Substrate wie Getreide und Maissilage durch spezifisch günstigere Substrate substituiert werden. Dies stellt die Anlagen vor technische Probleme.
| Copyright: | © TU Dresden - Institut für Abfall- und Kreislaufwirtschaft |
| Quelle: | 6. Fachtagung: Anaerobe biologische Abfallbehandlung (September 2008) |
| Seiten: | 10 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | Dr. Martin Wittmaier |
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