Flexibilisierung der Anforderungen an die Oberflächenabdichtungen bei Altdeponien

Abfalldeponien ab einem gewissen mobilisierbaren Schadstoffinventar müssen im Zuge ihrer Stilllegung eine qualifizierte Oberflächenabdichtung erhalten.

Der Abschluss von der Umwelt wirkt der Freisetzung und Ausbreitung der Schadstoffe entgegen. Zum einen wird die Ausspülung des Deponiekörpers durch Niederschläge unterbunden und so der Bildung von belastetem Sickerwasser vorgebeugt, das Grundwasser und Boden schädlich beeinflussen könnte. Zum anderen gelangen explosive und klimaschädliche Deponiegase nicht ins Freie. Die oberste Schicht des Dichtungssystems ist überdies auch der Boden für die Rekultivierung und Folgenutzung des Deponiegeländes. Die Funktionen der Oberflächenabdichtung müssen nachhaltig für einen Zeitraum gewährleistet sein, der bei weitem ein Menschenalter übersteigt.

Der nachfolgende Beitrag zeigt auf, welche Maßgaben für den Abschluss einer Altdeponie gelten, wenn von den Regelanforderungen für die Oberflächenabdichtung abgewichen werden soll. Im Hinblick auf gegenteilige Stellungnahmen wird insbesondere gezeigt werden, dass das abfallrechtliche Vorsorgeprinzip auch bei der Anwendung des § 14 VI DepV Geltung beansprucht. Ausgehend von dem tatsächlichen Kontext, in dem diese Vorschrift entstand, werden die gesetzlichen Grundlagen deponietechnischer Anforderungen skizziert, die normative Bedeutung ihrer verordnungsrechtlichen Konkretisierung erläutert und die Strukturen der rechtlichen Flexibilisierungsmechanismen für die Zulassung alternativer Oberflächenabdichtungen aufgezeigt. Auf dieser Basis folgen nähere Erläuterungen zu den Anforderungen nach § 14 VI DepV (V) und der Gleichwertigkeit gemäß Anh. 1 Nr. 2 DepV.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Recht der Abfallwirtschaft 06/2003 (Dezember 2003)
Seiten: 5
Preis: € 32,00
Autor: Dr. Peter Spengler
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Bedeutung und Grenzen der Produktverantwortung für den Klimaschutz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Klimaschutz prägt das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht durchgehend. Er spielt etwa eine mehrfache Rolle bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen.1 Umgekehrt hat die Kreislaufwirtschaft eine sehr bedeutsame Rolle für den Klimaschutz. Das BVerfG spricht in seinem Klimabeschluss eigens die Änderung von Produktionsverfahren zur Klimaneutralität an: Der Gesetzgeber muss u.a. frühzeitig aufzeigen, welche Produkte erheblich umzugestalten sind. Zwar hat er dabei eine weitgehende Gestaltungsfreiheit. Jedoch ist eine Politik zu entwickeln, die insgesamt die selbst gesetzten Klimaziele zu erreichen verspricht.

Pumpspeicher - Besser als ihr Ruf?
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (4/2024)
Gemäß der Taxonomie-Verordnung müssen Pumpspeicher als einzige Energiespeichertechnologie nachweisen, dass ihre Treibhausgasemissionen während ihres Lebenszyklus geringer als 100 g CO2 pro kWh sind. Nachfolgend werden Lebenszyklusanalysen eines Pumpspeichers, einer Batterie sowie eines Wasserstoffspeichers durchgeführt und miteinander verglichen. Darüber hinaus wird auf den zukünftigen Rohstoffbedarf sowie geo-, ressourcen- und industriepolitische Herausforderungen durch die neuen Energiespeichertechnologien hingewiesen.

Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.