Vollzugsprobleme der Abfallablagerungsverordnung und der Deponieverordnung

Die am 1.3.2001 in Kraft getretene Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) und die am 1.8.2002 in Kraft getretene Deponieverordnung (DepV) stellen Deponiebetreiber und Vollzugsbehörden vor zahlreiche Auslegungs- und Anwendungsprobleme.

Im Zentrum des Vollzugsinteresses stehen derzeit die Regelungen der DepV für Altdeponien. Nach §14 Abs. 1 und 2 DepV hatte der Betreiber einer oberirdischen Deponie oder eines Deponieabschnitts spätestens bis zum 1.8.2003 der zuständigen Behörde entweder anzuzeigen, dass sich die Deponie oder der Deponieabschnitt am 1.8.2002 in der Ablagerungsphase befunden hat und alle entsprechenden Anforderungen der DepV sowie bei Deponien im Geltungsbereich der AbfAblV zusätzlich deren Anforderungen erfüllt (Abs. 1) oder die Zulassung des Weiterbetriebes zu beantragen (Abs. 2).

Neben der Frage, nach welchen Kriterien Altdeponien zugeordnet werden, stellt sich hierbei hauptsächlich das Problem, unter welchen Voraussetzungen der Weiterbetrieb von Altdeponien zugelassen werden kann und unter welchen Voraussetzungen insbesondere besonders überwachungsbedürftige Abfälle auf weiterbetriebenen Altdeponien abgelagert werden können. Diese Fragestellungen werden in diesem Beitrag einer vertieften Betrachtung unterzogen. Von erheblicher praktischer Bedeutung ist außerdem die Darstellung der Sonderregelungen bei vorzeitiger Deponiestilllegung nach § 14 Abs. 6 DepV, die einen Anreiz für Deponiebetreiber darstellen sollen, ihre Deponien bis zum 15.7.2005 vorzeitig stillzulegen und es werden schließlich die in der AbfAblV und DepV festgelegten Fristen in einer tabellarischen Übersicht dargestellt.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Recht der Abfallwirtschaft 06/2003 (Dezember 2003)
Seiten: 5
Preis: € 32,00
Autor: RA Wolfgang Siederer
RAin Dr. Cornelia Nicklas
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Bedeutung und Grenzen der Produktverantwortung für den Klimaschutz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Klimaschutz prägt das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht durchgehend. Er spielt etwa eine mehrfache Rolle bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen.1 Umgekehrt hat die Kreislaufwirtschaft eine sehr bedeutsame Rolle für den Klimaschutz. Das BVerfG spricht in seinem Klimabeschluss eigens die Änderung von Produktionsverfahren zur Klimaneutralität an: Der Gesetzgeber muss u.a. frühzeitig aufzeigen, welche Produkte erheblich umzugestalten sind. Zwar hat er dabei eine weitgehende Gestaltungsfreiheit. Jedoch ist eine Politik zu entwickeln, die insgesamt die selbst gesetzten Klimaziele zu erreichen verspricht.

Pumpspeicher - Besser als ihr Ruf?
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (4/2024)
Gemäß der Taxonomie-Verordnung müssen Pumpspeicher als einzige Energiespeichertechnologie nachweisen, dass ihre Treibhausgasemissionen während ihres Lebenszyklus geringer als 100 g CO2 pro kWh sind. Nachfolgend werden Lebenszyklusanalysen eines Pumpspeichers, einer Batterie sowie eines Wasserstoffspeichers durchgeführt und miteinander verglichen. Darüber hinaus wird auf den zukünftigen Rohstoffbedarf sowie geo-, ressourcen- und industriepolitische Herausforderungen durch die neuen Energiespeichertechnologien hingewiesen.

Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.