In Rheinland-Pfalz werden die Abwässer von 98,7 % der Wohnbevölkerung in mechanischbiologischen Abwasserbehandlungsanlagen entsorgt. Seit den 70er Jahren erfolgte bei der Klärtechnik nach und nach eine Abkehr von einer rein mechanischen Abwasserbehandlung hin zur mechanisch-biologischen bzw. physikalisch-chemischen Reinigung. Um die Eutrophierung von Gewässern zu vermeiden, wurde 1991 die Verringerung von Stickstoffund Phosphorgehalten im Ablauf der Kläranlagen je nach Größenklasse gesetzlich vorgeschrieben. Die Nachrüstung der betreffenden Anlagen wurde 2003 abgeschlossen.
(die Seitenanzahl beinhaltet Text und Folien)
Die rheinland-pfälzische Landesregierung erwartet, dass tendenziell die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm in den nächsten Jahren als Folge der Novellierung der Klärschlammverordnung, aber auch aus Akzeptanzgründen, weiter zurückgeht. Insbesondere im Interesse der Ressourcenschonung wird allerdings keine Veranlassung gesehen, diese Entwicklung zu beeinflussen oder gar die landwirtschaftliche Verwertung schadstoffarmer Klärschlämme gänzlich zu unterbinden. Damit würde eine Ressource mit beachtlichem Düngewert und hoher Bodenverbesserungsqualität vernichtet, obwohl diese bisher nach allen vorliegenden Erkenntnissen im Rahmen der gesetzlichen Gegebenheiten umweltverträglich genutzt werden kann. Sollte eine unerwartete tiefgreifende öffentliche Akzeptanzdiskussion die landwirtschaftliche Verwertung zum Scheitern bringen, stehen nach den Ergebnissen einer Untersuchung der TU Kaiserslautern in und außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz genügend Verbrennungskapazitäten zur Verfügung
Copyright: | © Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz |
Quelle: | Internationales Klärschlamm-Symposium (Juni 2008) |
Seiten: | 26 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | MinDirig. a. D. Prof. Dr. Gottfried Jung |
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