Das Europäische Parlament hat am 17.6.2008 nach einem Trilogverfahren mit dem Rat und der Kommission in seiner zweiten Lesung durch legislative Entschließung der Novellierung der Abfallrahmenrichtlinie zugestimmt. Damit dürfte der Weg für die Verabschiedung der Abfallrahmenrichtlinie im Winter 2008 geebnet sein. Mit der Abfallrahmenrichtlinie wird eine fünfstufige Abfallhierarchie in das europäische Abfallrecht eingeführt. Nach der Abfallvermeidung soll der Vorbereitung zur Wiederverwendung vor dem Recycling Vorzug gegeben werden. An vierter Stelle steht die sonstige (z. B. energetische) Verwertung vor der Beseitigung.
Der Wiederverwendung und der Vorbereitung der Wiederverwendung wird in der neuen Abfallrahmenrichtlinie eine große Bedeutung eingeräumt. Die Begriffe der Wiederverwendung und der Vorbereitung zur Wiederverwendung nach der neuen Abfallrahmenrichtlinie sind nicht mit dem Begriff der Wiederverwendung nach der WEEERichtlinie, dem ElektroG, der Altfahrzeugrichtlinie und der Altfahrzeugverordnung identisch. Nach diesen Regelungen bezieht sich die Wiederverwendung auf Abfälle während die Abfallrahmenrichtlinie die Wiederverwendung auf Produkte, d. h. Erzeugnisse oder Bestandteile von Erzeugnissen bezieht. Auf Abfälle nimmt dagegen die sogenannte Vorbereitung zur Wiederverwendung Bezug. Ob die Wiederverwendung von Produkten bzw. Abfällen in der Praxis der Abfallwirtschaft bedeutsam wird, bleibt abzuwarten. Vollzugserfahrungen des ElektroG haben gezeigt, dass die Wiederverwendung trotz eines hohen rechtlichen Stellenwertes in der Praxis kaum eine Rolle spielt. Die erhebliche Stärkung der Wiederverwendung in der europäischen Abfallwirtschaft durch die neue Abfallrahmenrichtlinie als Maßnahme der Abfallvermeidung ist zu begrüßen. Die Wiederverwendung oder die Zweitverwendung von Produkten muss als Teil der Hersteller- und Produktverantwortung und als Mittel der höchstmöglichen Wertschöpfung und Ressourcenschonung zu einem wesentlichen Element der Industriepolitik werden. Es ist aber auch richtig, der Wiederverwendung nicht in jedem Fall Vorrang vor dem Recycling und der energetischen Verwertung einzuräumen, wenn eine nachrangige Verwertung unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren eine
bessere Umweltoption ist.
| Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
| Quelle: | Heft 05 / 2008 (Oktober 2008) |
| Seiten: | 6 |
| Preis: | € 32,00 |
| Autor: | Dr. Rebecca Prelle |
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