Investoren und Betreiber von Müllverbrennungsanlagen befinden sich in Deutschland zur Zeit in einer schwierigen Situation: gekennzeichnet einerseits durch die vermeintlich positive Randbedingung der Regelungen der Technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASi), dass Abfälle ab 01.06.2005 nicht ohne vorherige Behandlung abgelagert werden dürfen, andererseits noch gekennzeichnet von harter Konkurrenz durch Deponien.
Letztere befürchten ihr noch vorhandenes Verfüllvolumen nach dem gesetzten Datum nicht mehr wirtschaftlich nutzen zu können. Sie versuchen deshalb, durch eine kurzfristige Verfüllung der Volumina eine Maximierung der Erlöse zu erzielen, auch wenn sie dabei erhebliche Preiszugeständnisse pro Tonne machen müssen. Aus Sicht der Deponiebetreiber ist dies ein sowohl verständliches als auch ökonomisch rationales Verhalten. Aber gerade durch diese Entwicklung hat sich eine fatale Situation ergeben. Die Preise waren in jeder Hinsicht prohibitiv für die rechtzeitige Durchführung der dringend erforderlichen Investitionen in Behandlungskapazitäten jedweder Art, um den gesetzten Termin 01.06.2005 halten zu können.
Inzwischen ist die Zeit soweit fortgeschritten, dass zum gesetzten Datum keine Müllverbrennungsanlage in Betrieb sein kann, die heute noch keine endgültige Genehmigung hat und sich noch nicht in Bau befindet. Auch für Mechanisch–Biologische Behandlungsanlagen (MBA) ist die verbleibende Zeit bereits extrem knapp. Verdeutlicht man sich diese Situation, so steht zu befürchten, dass wegen technischer Unmöglichkeit auch nach dem 01.06.2005 für eine Übergangszeit Abfälle noch ohne die gesetzlich geforderte Vorbehandlung abgelagert werden müssen. Diese Entwicklung bzw. Erwartung wiederum erzeugt wenig Vertrauen und Investitionssicherheit, um nun endlich die erforderlichen Investitionen zu starten.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH |
Quelle: | 4. Staßfurter Abfall- und Energieforum-2003 (November 2003) |
Seiten: | 8 |
Preis: | € 4,00 |
Autor: | Dipl. Ing. Wilhelm Terhorst |
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