Seit Anfang der neunziger Jahre ist eine Intensivierung der Bemühungen zur Co-Vergärung von sowohl flüssigen als auch festen Abfallstoffen in Kläranlagen festzustellen. Der Terminus "Co-Vergärung" bezeichnet dabei allgemein die Mitbehandlung begrenzter Mengen eines Materials in einer Vergärungsanlage, das von den bei der Planung und Genehmigung der Anlage vorgesehenen Substraten abweicht. In der Praxis handelt es sich vor allem um die gemeinsame Vergärung des Basissubstrats Klärschlamm (bzw. in landwirtschaftlichen Biogasanlagen Gülle) mit einem oder mehreren flüssigen oder festen biogenen Abfallstoffen als Co-Substrat.
Zusammenfassend stellt sich die Co-Vergärung als eine wirtschaftliche und verfahrenstechnisch vorteilhafte Möglichkeit dar um ohnehin vorhandene freie Faulraumkapazitäten sinnvoll und effektiv zu nutzen. Werden die verfahrenstechnischen Anforderungen an das Co-Substrat berücksichtigt, ist bei geringem Mehraufwand eine Steigerung der Gaserträge und eine Verbesserung des Endproduktes zu erwarten. Im Vergleich zu konventionell ausgefaultem Schlamm ist das Produkt schadstoffärmer, nährstoffreicher und pflanzenverträglicher und kann damit im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu einer Sicherung der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung beitragen.
| Copyright: | © HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fakultät Ressourcenmanagement |
| Quelle: | 69. Symposium 2008 (September 2008) |
| Seiten: | 7 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | Prof. Dr.-Ing. Norbert Dichtl Wiebke Rand |
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