Die kontrollierte eigendynamische Gewässerentwicklung wird gemeinhin als in besonderer Weise geeignetes Instrument zur Erreichung der Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie angesehen. Ihre praktische Durchführung unterliegt komplexen rechtlichen Anforderungen, die eine geordnete Gewässerentwicklung unter Berücksichtigung der Rechtspositionen Drit-ter gewährleisten sollen. Der Beitrag skizziert die einschlägigen europäischen und deutschen Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der Finanzierung.
Schon die kursorische Betrachtung der wasserhaushaltsgesetzlichen Institute Unterhaltung, Ausbau und Benutzung hat gezeigt, dass klare juristische Abgrenzungen auf einer abstrakten Ebene nicht möglich sind. Gerade die Grenzen zwischen Unterhaltung und Ausbau verlaufen heute mehr denn je sowohl quantitativ als auch qualitativ fließend, so dass aus verfassungsrechtlicher Sicht ein eine behördliche Vorabkontrolle in der Form eines Verwaltungsverfahrens erfordernder Ausbau spätestens dann anzunehmen sein wird, wenn eine effektive Verwirklichung der Grundrechte der Betroffenen zu einer prozeduralen Absicherung der wasserwirtschaftlichen Maßnahme zwingt, wie es beispielsweise bei entwicklungsbedingten Auswirkungen auf das Grundeigentum der Fall sein kann. Daraus folgt auch zwingend, dass sich die komplexe Vorgehensweise der Zulassung kontrollierter eigendynamischer Entwicklung eines Gewässers einer einheitlichen juristischen Bewertung entzieht. Insbesondere ist es nicht statthaft, die eigendynamische Gewässerentwicklung pauschal einer der drei Kategorien zuzuordnen und danach einheitlich zu beurteilen.
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH |
Quelle: | Wasser Wirtschaft 03 / 2008 (März 2008) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 10,90 |
Autor: | Prof. Dr. Michael Reinhardt |
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