72,5 % der Biotoptypen in Deutschland sind derzeit gefährdet. Eine der Hauptursachen für den Verlust der Biotop- und Artenvielfalt ist die moderne Intensivlandwirtschaft, welche durch Flurbereinigung und Melioration, großflächige Monokulturen, intensiven Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinsatz, hohe Beweidungsdichten, Entwässerung feuchter Standorte, Brach fallen von Grenzertragsstandorten etc. die Landschaft nivelliert und zu einem Produktionsmittel degradiert.
Aufgrund des großen Einflusses der Landwirtschaft auf die Artenvielfalt und damit die Biodiversität insgesamt52, ist der Habitatschutz häufig eine Frage von Art und Maß der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung. Das strenge europäische Schutzregime für Natura 2000-Gebiete nimmt die Landwirtschaft nicht aus, so dass sie der Bundesgesetzgeber der Verträglichkeitsprüfung unterwerfen musste. Die gesetzlichen Regelungen zur guten fachlichen Praxis rechtfertigen mangels konkreter, durchsetzbarer Vorgaben und aufgrund fehlenden Bezuges zu Natura 2000 keine Freistellung von Verträglichkeitsprüfung und Verschlechterungsverbot. Für die Landwirtschaft bringt die Verträglichkeitsprüfung v. a. formelle Pflichten mit sich, bedeutet gegenüber dem Verschlechterungsverbot de facto aber keine Verschärfung der materiellen Anforderungen. Ihr großer Vorteil ist in der Rechtssicherheit zu sehen, die sie dem Landwirt im Hinblick auf das neue Umwelthaftungsrecht und die Cross-Compliance-Anforderungen bei Direktzahlungen bietet. Mittel erster Wahl für den Schutz von Natura 2000-Gebieten sind rechtsförmliche Schutzgebietsausweisungen. Sie ermöglichen die Normierung konkreter und standortbezogener Bewirtschaftungsregeln für die Landwirtschaft, wovon auch die Landwirtschaft profitiert: Soweit die gebietsbezogenen Schutzvorschriften erhebliche Beeinträchtigungen ausschließen, bedarf es keiner weiteren Verträglichkeitsprüfung.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | EurUP 04/2008 (September 2008) |
Seiten: | 6 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | Dr. iur. Stefan Möckel |
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