Die biologische Vielfalt - die Vielfalt der Lebensräume, der Tier- und Pflanzenarten sowie ihre genetische Vielfalt - ist, insbesondere seit der Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung und des wachsenden Flächenverbrauchs seit Mitte des 20. Jahrhunderts, stark bedroht. Hinzu kommt der dramatisch schnelle Klimawandel. BirdLife International, der weltweite Naturschutzdachverband, hat im Rahmen der 9. Vertragsstaatenkonferenz (CoP9) der Konvention über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) im Mai 2008 in Bonn die neueste Rote Liste der Vogelarten veröffentlicht. Danach gelten inzwischen 1.226 Arten und damit über 12 % der weltweit etwa 10.000 Vogelarten als hochgradig bedroht.
Die EG-Vogelschutzrichtlinie und die FFH-Richtlinie sowie das Schutzgebietsnetz 'Natura 2000" sind eine beispiellose Erfolgsgeschichte des Naturschutzes in Europa und die zentralen Instrumente der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft zur Umsetzung der Konvention über die biologische Vielfalt (CBD) und zur Erreichung des 2010-Ziels in Europa. Es ist daher völlig unverständlich, dass ausgerechnet im Vorfeld der 9. Vertragsstaatenkonferenz der CBD im Mai 2008, im Gastgeberland der Konferenz, einige Landespolitiker und Interessenvertreter diese größte Errungenschaft des europäischen Naturschutzes in Frage stellen und die Richtlinien verwässern wollen. Die von Hessen, NRW, Interessengruppen und einigen Medien angezettelte Diskussion arbeitete mit nicht haltbaren Argumenten. Gerade die beiden Naturschutzrichtlinien sind Musterbeispiele der Berücksichtigung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Interessen. EU-Umweltkommissar Stavros Dimas hat dies in seiner Rede bei einem BirdLife-Empfang am 14.2.2008 eindringlich bekräftigt und gegenteilige Behauptungen als 'beschämende Mythen" bezeichnet, die endlich korrigiert werden müssten. Die Gegner der Richtlinien arbeiteten mit einigen wenigen Fällen, die ständig wiederholt werden, sowie unzulässigen Verallgemeinerungen, während es in den jährlich Tausenden von Planungsverfahren weder Probleme aufgrund der Naturschutzrichtlinien der Europäischen Union, noch wegen des Instrumentes der naturschutzrechtlichen Verbandsklage gibt.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | EurUP 04/2008 (September 2008) |
Seiten: | 5 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | Claus Mayr |
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